Die Maßnahme sei von den Anwohnern gut angenommen und stelle offensichtlich eine wirksame Erleichterung der Parkplatzsituation dar, heißt es in einer Aussendung am Dienstag. “Die Maßnahme der für AnwohnerInnen reservierten Parkplätze bewährt sich dort, wo trotz vorhandener Parkraumbewirtschaftung hoher Parkplatzdruck herrscht. Sie schafft für die AnwohnerInnen Abhilfe und verringert den Parkdruck für die GrätzlbewohnerInnen”, fasst Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou die Ergebnisse des Pilotversuchs zusammen. “Gleichzeitig verdoppeln wir den Anteil der pro Gebiet zulässigen reservierten Parkplätze für AnwohnerInnen von derzeit 10 Prozent auf 20 Prozent.”
Voraussetzungen für Anwohnerparkplätze
Die Verordnung von AnwohnerInnenparkplätzen hat sich im Pilotversuch rund um so genannte “Hotspots” bewährt (Theater, Veranstaltungsstätten, …). Maximal können 20 Prozent der vorhandenen Parkplätze für BewohnerInnen in einem definiertem Gebiet “reserviert” werden. Da das Abstellen von Fahrzeugen nur mit gültigem “Parkkleber” (BewohnerInnen-Parkpickerl) des jeweiligen Bezirkes möglich ist, beschränken sich die Einsatzgebiete auf parkraumbewirtschaftetes Gebiet. Ein weiteres Kriterium ist die Parkplatzauslastung im jeweiligen Gebiet. Bei einer Parkplatzauslastung von 90 Prozent und darüber ist die Schaffung von AnwohnerIn-nenparkplätzen möglich. Fahrzeuge, die mit einem Behindertenausweis gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen ebenso in diesen Halte- und Parkverbotszonen abgestellt werden.
Mehr Parkplätze für Anrainer in den Bezirken
Nach dem Pilotversuch soll das Projekt auch auf weitere Bezirke ausgeweitet werden. Dazu können die Bezirksvorstehungen bzw. die Bezirksvertretungen Gebiete vorschlagen, in denen AnwohnerInnenparkplätze verordnet werden sollen. Dazu muss von den Bezirken eine Stellplatzerhebung und Erfassung der Stellplatzauslastung des Gebietes vorgelegt werden. Die Behörde prüft anschließend, ob die Voraussetzungen zur Schaffung von AnwohnerInnenparkplätze erfüllt sind.
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