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Ankläger: "Bank vorsätzlich verspielt"

Rund eine Stunde benötigte Staatsanwalt Georg Krakow, um in seinem Eröffnungsplädoyer die umfangreiche Anklageschrift zusammenzufassen.

Dabei beschränkte er sich nicht darauf, lediglich die inkriminierten „Sondergeschäfte“ im Zeitraum 1998 bis 2000 nachzuzeichnen. Er machte deutlich, dass in der BAWAG bedenkliche Spekulationen gewissermaßen schon „Tradition“ hatten: Bereits 1987 habe man unter dem Auftrag des damaligen BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl mit ganz ähnlich gelagerten Geschäften „systematisch Sicherungsmechanismen umgangen“, führte Krakow aus.

Flöttls Nachfolger Helmut Elsner habe die 1994 eingestellten „Sondergeschäfte“ wieder aufgenommen und dabei auf Flöttls Sohn, den Investmentbanker Wolfgang Flöttl, zurückgegriffen. Der BAWAG-Vorstand habe von 1995 bis 2000 insgesamt über 1,4 Mrd. Euro in „verbotene Spekulationen“ investiert. „Und alles ist weg“, brachte es der Staatsanwalt auf den Punkt.

Damit würden „die desaströsen Sondergeschäfte“ eine ganz besondere Geschichte erzählen: „Eine von Finanzjongleuren, die einen der weltweit größten Verluste in Bankgeschäften überhaupt verursacht haben.“ Krakow verglich das Gebaren der Angeklagten mit Kasino-Besuchern, die ihren gesamten Einsatz auf Rot setzen und zur Kenntnis nehmen müssen, dass Schwarz fällt.

Die Angeklagten hätten „jeden Rahmen für erlaubtes Wagnis“ hinter sich gelassen und „mehrfache Untreue“ begangen, indem sie wissentliche ihre Befugnisse missbrauchten und mit Schädigungsvorsatz handelten. Penibel zählte der Ankläger die gegenständlichen Verfehlungen im Zusammenhang mit den „Sondergeschäften“ auf: Das Eingehen verbotener Risiken, ohne auf Sicherheiten oder Risikobegrenzung Wert zu legen, der Verzicht auf die erforderliche Zustimmung und die bewusste Irreführung des Aufsichtsrats, die Ausschaltung allfälliger Kontrollverfahren und einiges andere mehr.

Helmut Elsner bezeichnete Krakow als den „Kopf der Gruppierung, die die BAWAG fast zu Grunde gerichtet hat“. Von Elsner seien die „Sondergeschäfte“ und schließlich „umfangreiche Vertuschungsaktionen“ ausgegangen, als die Verluste virulent wurden und verheimlicht werden sollten. Er habe dabei kaum Widerspruch geduldet. „Die übrigen Vorstandsmitglieder folgten Elsners Vorstellungen mehr oder weniger willig. Taten sie es nicht, konnte es schon vorkommen, dass sie angeschrien oder gemobbt wurden“, sagte Krakow.

Elsner habe „die Bank vorsätzlich verspielt“, stellte der Staatsanwalt fest. „Zu Beginn vielleicht aus Ehrgeiz, später aus Angst“, vermutete er. Dabei habe er den Aufsichtsrat und die sonstigen Kontrollbehörden „hinters Licht geführt“.

Scharfe Worte für Zwettler und Weninger

Staatsanwalt Georg Krakow charakterisierte jeden einzelnen der neun Angeklagten. Elsners Nachfolger als Generaldirektor, Johann Zwettler, nannte er Elsners „engsten Vertrauten und informellen Stellvertreter“. Zwettler habe Elsner bei den „Sondergeschäften“ beraten und sich danach „Stiftungen zur Verschleierung der Verluste ausgedacht“. Zwettler habe Elsner außerdem geholfen, „alle Kontrollmechanismen auszuschalten“, betonte Krakow.

Von den weiteren Ex-Vorstandsmitgliedern bezeichnete der Ankläger Peter Nakowitz als „Adjutanten des Generaldirektors“. Als Elsners rechte Hand habe dieser für jenen unverzichtbare Arbeit geleistet.

Besonders drastische Worte fand Krakow für den früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten und Ex-ÖGB-Finanzchef Günter Weninger. Dieser habe sich „bei vollem Bewusstsein“ von Elsner „instrumentalisieren“ lassen und sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Weninger sei „nicht über alles, aber über vieles“ informiert gewesen. Als er trotz angehäufter Riesenverluste von „Neuinvestments“ in Wolfgang Flöttl erfuhr, habe Weninger „die neue kriminelle Strategie abgesegnet“. „Ohne Weninger hätte der Vorstand keine Chance gehabt, die Geschäfte fortzuführen“, bemerkte Krakow.

Für Wolfgang Flöttl wählte der Staatsanwalt die Bezeichnung „waghalsiger Spekulant“. Das allein sei nicht strafbar, doch Flöttl habe seit September 1998 gewusst, dass das ihm zur Verfügung gestellte Geld aus strafbaren Handlungen stammte. Dessen ungeachtet habe Flöttl weiterspekuliert und nun einen ihm zurechenbaren Schaden von „mehreren 100 Mio. Euro“ zu verantworten. Der Ankläger bescheinigte Flöttl weiters, sich mit seinem „unzulässigen Hasardieren persönlich bereichert“ zu haben.

Der ehemalige BAWAG-Prüfer Robert Reiter musste sich auch Einiges anhören: Statt ordnungsgemäß seine Aufgaben zu erfüllen und die Bilanzen zu kontrollieren, habe er dem Vorstand dabei „assistiert, Verluste zu verheimlichen“. „Die Bilanzen 1998 und 1999 hätten nie testiert werden dürfen!“, bekräftigte Krakow. Reiter habe die Verheimlichungsstrategien „aktiv mitgetragen“.

Auch die Medien bekamen vom Staatsanwalt „ihr Fett ab“: Die Berichterstattung in der Causa BAWAG habe sich „zum Teil jenseits des guten Geschmacks“ abgespielt. Ohne Helmut Elsner in diesem Kontext namentlich zu nennen, sprach sich Krakow gegen dessen „Herabwürdigung“ in einigen Printmedien aus und beklagte einen streckenweise „schlechten Stil“.

Er forderte die Laienrichter auf, sich von der medialen Berichterstattung nicht beeinflussen zu lassen und zeigte sich zugleich davon überzeugt, dass diese das Gerichtsverfahren nicht mitprägen werde: „Das Gericht urteilt nur nach den Fakten, der Staatsanwalt klagt nur nach den Fakten an.“ Es sei „sachlich durch nichts zu rechtfertigen“, an einem fairen Verfahren zu zweifeln.

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