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Anklage verschärft

Die Anklageschrift gegen den amerikanischen Taliban-Kämpfer John Walker ist verschärft worden.

Ein US-Gericht ergänzte die sechs Anklagepunkte gegen den in Afghanistan gefassten 20-Jährigen um vier zusätzliche Punkte, wie Justizminister John Ashcroft in Washington mitteilte. Die Geschworenen verzichteten jedoch auf eine Anklage wegen Hochverrats, für die Walker die Todesstrafe gedroht hätte.

Maximal kann Walker, der am Mittwoch zum zweiten Mal vor Gericht erscheinen soll, damit mehrfach zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Der junge Mann war von der Staatsanwaltschaft bereits unter anderem wegen Unterstützung terroristischer Organisationen und Verschwörung zur Ermordung von US-Staatsbürgern angeklagt worden. Diese Anklagepunkte wurden nun vom Geschworenengericht bestätigt und ergänzt. So wurde Walker zusätzlich wegen Hilfsleistungen für das mutmaßliche Terrornetzwerk El Kaida von Osama bin Laden, Verschwörung zur Unterstützung der Taliban-Miliz und dem Besitz und des Gebrauchs von Schusswaffen angeklagt.

Walkers Anwälte verlangten unterdessen die Freilassung ihres Mandanten. Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Materialien reichten nicht aus, um die Anklage gegen den 20-Jährigen zu belegen, begründeten sie ihren Antrag. Ein Bundesrichter muss am Mittwoch entscheiden, ob der Angeklagte weiter in Haft bleibt. Bei dem Termin muss Walker auf schuldig oder nicht schuldig plädieren.

Der Fall Walkers hat in den USA eine breite Diskussion um Erziehung und die Verantwortung von Eltern ausgelöst. Der junge Mann aus gutbürgerlicher Familie war zum Islam konvertiert, hatte sein Elternhaus verlassen und sich in Afghanistan der fundamentalistischen Taliban-Miliz angeschlossen. Er war nach der blutig niedergeschlagenen Gefängnisrevolte bei Mazar-i-Sharif in die Hände der US-Truppen geraten und vor zwei Wochen in die USA gebracht worden.

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