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Wien-Meidling: Anklage gegen Vergewaltiger von Zehnjährigem fertig

Noch ist die Anklageschrift nicht rechtskräftig.
Noch ist die Anklageschrift nicht rechtskräftig. ©APA (Symbolbild)
Die Justiz will den Iraker, der Anfang Dezember einen zehnjährigen Buben vergewaltigte, unter anderem auch wegen Verleumdung Anklagen.
10-Jähriger vergewaltigt

Im Fall des zehnjährigen Buben, der am 2. Dezember 2015 in einem Hallenbad in Wien-Meidling missbraucht wurde, liegt nun die Anklage vor. Dem mutmaßlichen Täter – ein zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alter irakischer Flüchtling, der am 13. September über die Balkanroute nach Österreich gekommen war – wird neben Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen auch Verleumdung vorgeworfen.

Der Mann hatte sich in Begleitung eines 15 Jahre alten Buben ins Theresienbad begeben. Der unbegleitete minderjährige Flüchtling, der sich schon länger in Österreich befindet, fungierte für den der deutschen Sprache nicht mächtigen 20-Jährigen als Übersetzer. Als der 20-Jährige im Hallenbad festgenommen wurde, behauptete er in seiner polizeilichen Einvernahme, sein jüngerer Begleiter habe sich ebenfalls an den Zehnjährigen herangemacht und ihn dazu animiert, sich an dem Buben zu vergehen. Dieser Darstellung widersprach nicht nur der 15-Jährige, sondern vor allem auch das Opfer. Der zuständige Staatsanwalt will den 20-Jährigen deswegen auch dafür bestraft sehen, dass dieser den 15-Jährigen mit falschen Angaben der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzte.

Bei Schuldspruch drohen zehn Jahre Haft

Wie die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, gegenüber der APA erklärte, ist die Anklageschrift noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 20-Jährigen hat noch diese Woche Zeit, diese zu beeinspruchen. Mit einem Einspruch müsste sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen. Allerdings steht bereits fest, dass Richter Norbert Gerstberger den Prozess leiten wird, in dem es für den Angeklagten im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs um bis zu zehn Jahre Haft geht.

Der 20-Jährige soll den unmündigen Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und sich an dem Buben vergangen haben. Dieser erlitt dabei derart massive Verletzungen, dass er in weiterer Folge in der Kinderklinik im AKH behandelt werden musste. Der Zehnjährige hatte sich nach der Tat dem Bademeister anvertraut, der unverzüglich die Polizei verständigte. In seiner Beschuldigtenvernehmung legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und erklärte, er sei “meinen Gelüsten nachgegangen. Ich habe seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt”.

(APA, Red.)

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