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Anklage gegen deutschen NPD-Vorsitzenden

In Deutschland ist eine Anklage gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und zwei weitere Funktionäre der rechtsextremen Partei wegen Volksverhetzung und Beleidigung zugelassen worden.

Der Termin für den Prozess stehe aber noch nicht fest, teilte Gerichtssprecherin Iris Berger am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2008 Anklage erhoben. Voigt und seine Mitangeklagten müssen sich vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten.

Die Angeklagten sollen für einen als Flugblatt und im Internet verbreiteten Terminplaner zur Fußballweltmeisterschaft 2006 verantwortlich sein, in dem der dunkelhäutige damalige Bremer Nationalspieler Patrick Owomoyela aus Sicht der Ankläger rassistisch diskriminiert wurde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatte 2006 Strafanzeige erstattet.

Aus Sicht von Owomoyela, der heute für Borussia Dortmund spielt, wurde mit dem Heft deutlich für eine Nationalmannschaft mit Spielern ohne ausländische Wurzeln geworben. “Es ist verletzend, wenn man für eine rechtsradikale Kampagne so plakativ genutzt wird. Mit so einer direkten Attacke war ich bis dahin noch nie konfrontiert. Das war schon erschreckend”, hatte der Fußballspieler damals gesagt.

Bei der NPD waren vor der WM mehrere zehntausend Terminplaner beschlagnahmt worden. Darin wollte die Partei nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und DFB zum Ausdruck bringen, dass Owomoyela wie auch andere Fußballer nicht-weißer Hautfarbe unwürdig seien, Deutschland als Nationalspieler zu repräsentieren.

Nach der Durchsuchung der NPD-Zentrale in Berlin-Köpenick und der Beschlagnahme der Flyer sollen die Angeklagten einen neuen Planer erstellt haben, in dem eine “Überfremdung der Nationalmannschaft” dargestellt worden sein soll.

Ursprünglich sollte laut Gericht am 3. und 10. März verhandelt werden. Doch der Prozess wurde verschoben, weil die Angeklagten nicht ordnungsgemäß unter den bekannten Anschriften geladen werden konnten, wie die Sprecherin weiter mitteilte. Derzeit liefen Gespräche zwischen Gericht und Verteidigung über endgültige Termine.

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