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Angeklagter Inspektor beteuert Unschuld

Am Montag ist im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den suspendierten Chefinspektor der Wiener Polizei fortgesetzt worden.
Kontakt mit Unterwelt-Bossen
Chronologie der Affäre

Gegenstand der Befragung am Montag waren eine laut Anklage nicht zeitgerecht durchgeführte Hausdurchsuchung sowie Recherchen des 53-Jährigen, die dieser für einen Freund sowie den ihm angeblich ebenfalls recht freundschaftlich verbundenen Wiener “Unterwelt-König” Dragan J. alias “Repic” (der “Zopf”) gepflogen haben soll. Beide sollen auf diesem Weg rechtswidrig von der Existenz bzw. Nichtexistenz von Haftbefehlen erfahren haben.

Der seit 2007 vom Dienst suspendierte Polizist bekannte sich zu den Vorwürfen und zur gesamten Anklage, die ihm neunfachen Missbrauch der Amtsgewalt, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, Verrat von Amtsgeheimnissen, Betrug und Falschaussage vorwirft, “nicht schuldig”.

“Sog eahm, i kann nimmer kummen”

Als für den Mann die Handschellen klickten, habe dieser ihn, den Chefinspektor, mit den Worten “Sog eahm, dass i nimmer kummen kann” gebeten, er möge Repic anrufen und diesem Bescheid geben, dass er einen Termin infolge seiner Inhaftierung nicht mehr einhalten könne. Das habe er getan, “weil der Repic hätt’ mir sonst halb Wien rebellisch g’macht”, so der Angeklagte. Mit Sicherheit hätte er den Vermissten nämlich “überall suchen lassen”.

Ein guter Freund aus der Baubranche wiederum – die Staatsanwältin hatte den gebürtigen Serben einst in einem Verfahren der “Baumafia” zugerechnet – wandte sich an den Chefinspektor, als sein Geschäftsführer mit 60.000 Euro nach Deutschland verschwunden war. Der Unternehmer wollte wissen, ob nach dem Abgängigen per Haftbefehl gefahndet wurde.

Der Polizist ließ sich per SMS das Geburtsdatum des Untergetauchten schicken und hielt dann im Polizeicomputer bzw. im Zentralen Melderegister Nachschau – allerdings nicht, um das – im übrigen negative – Ergebnis seinem Freund mitzuteilen, wie er nun dem Schöffensenat gegenüber beteuerte. Der Vorname des Gesuchten (“Artur”) sei ihm bekannt vorgekommen, er habe vermutet, dieser spiele in einer offenen Suchtgiftamtshandlung eine Rolle, weshalb er in Erfahrung bringen wollte, wo sich dieser aufhalte.

“Nur blöd dahergeredet”

Mit den Ergebnissen einer Telefonüberwachung konfrontiert, derzufolge der Polizist auf die Frage seines Freundes, ob er sich “um die Sache” gekümmert habe, “Hob i eh g’mocht” erwidert hatte, sagte der Angeklagte, bei seiner Antwort habe es sich “um a blöde Rederei, sonst gar nix” gehandelt: “Ich wollt’ ihm nicht am Telefon sagen, dass ich da nix machen kann. Ich hab’ nur blöd dahergeredet, ihn angelogen, weil ich ihn am Telefon nicht vor den Kopf stoßen wollte.”

Dem Chefinspektor wird seitens der Staatsanwaltschaft auch vorgeworfen, in einer Suchtgift-Amtshandlung eine Hausdurchsuchung nicht vollzogen zu haben, sodass diese erst mehr als eine Woche später von Kollegen nachgeholt werden musste. Dabei konnten in Wien-Hernals statt dem erwarteten halben Kilogramm Heroin nur mehr 18,4 Gramm sichergestellt werden. Auch diesbezüglich bekannte sich der Angeklagte “nicht schuldig” und verwies darauf, er hätte die Hausdurchsuchung “aus kriminaltaktischen Gründen” nicht durchgeführt. 

“Um des Erfolgs Willen hat man die Amtshandlung aufgeschoben”, sagte der 53-Jährige. Ein Informant, auf dessen Angaben hin sich die Polizei um eine richterlich genehmigte Hausdurchsuchung bemüht hatte, habe ihn unmittelbar vor dem geplanten Einsatz wissen lassen, “dass heut’ ein schlechter Tag ist, weil denen das Gift ausgegangen ist”, wie der Polizist zu Protokoll gab. Daher habe er seine Leute abgezogen: “Wir hauen uns da ja a Amtshandlung z’samm, wenn der uns sagt, da ist nix mehr drinnen. Und er hat uns g’sagt, da sind nur mehr a paar Bröseln da.”

“Nur ein paar Bröseln”

Obwohl beim späteren Termin die sichergestellte Suchtgiftmenge auch nicht sehr ergiebig war, “war das sicher erfolgreicher, als wenn wir den Durchsuchungsbefehl gleich vollzogen hätten”, zeigte sich der Chefinspektor überzeugt. Diesen Vorgang nicht in einem Aktenvermerk schriftlich festgehalten zu haben, sei “irgendwo ein kleiner Fehler”, räumte der Angeklagte ein.

Dagegen stellte er massiv in Abrede, im Vorfeld über seinen Informanten drei Gramm Heroin kaufen haben zu lassen und das dann nicht an seiner Dienststelle abgeliefert zu haben. Man habe sich sicherlich keine Suchgiftprobe im Gramm-Bereich beschafft, um die Qualität feststellen zu können, sondern nur “ein paar Bröseln”, so der Beschuldigte. Diese habe eine Suchtgift-Gruppe auch getestet, dabei sei das gesamte Gift “draufgegangen”: “Nach dem Test war kein Gift mehr da. Es war alles kaputt.” Der Prozess gegen den Chefinspektor wird am Dienstag fortgesetzt.

 

 

 

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