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Angeklagte verlangen Aussetzung des NSU-Prozesses

Angeklagte Zschäpe sieht sich nicht korrekt verteidigt
Angeklagte Zschäpe sieht sich nicht korrekt verteidigt
Der NSU-Prozess in Deutschland ist am Donnerstag erneut ins Stocken geraten. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Ralf Wohlleben verlangten die Aussetzung des Verfahrens. Das bedeutet, dass der Prozess von vorn begonnen werden müsste. Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenkläger widersprachen.


Das Gericht ließ die Entscheidung am Donnerstag offen. Wann sie gefällt wird, war zunächst offen. Die eigentlich geplante Zeugenvernehmung dreier Kriminalermittler fiel aus.

Einer der drei Wohlleben-Verteidiger, Wolfram Nahrath, begründete den Vorstoß damit, dass Zschäpe keine ordnungsgemäße Verteidigung mehr habe, seit drei ihrer vier Anwälte im Juli vergeblich die Entpflichtung von ihrer Mandantin beantragt hatten. Das wirke sich auch auf die Lage von Wohlleben im Prozess aus.

Nahrath beantragte, den Haftbefehl gegen Wohlleben aufzuheben. Zschäpe und Wohlleben sind seit fast vier Jahren inhaftiert. Zschäpe ist in dem Verfahren wegen mutmaßlicher Mittäterschaft an den Verbrechen des “Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) angeklagt, darunter die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschläge. Wohlleben muss sich wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord verantworten, weil er die Pistole beschafft haben soll, die bei neun der zehn NSU-Morde verwendet wurde.

Zschäpe ließ ihren vierten Anwalt, Mathias Grasel, erklären, dass sie sich dem Antrag der Wohlleben-Verteidigung anschließe. 

Für die Bundesanwaltschaft widersprach Staatsanwalt Jochen Weingarten mit der Begründung, Zschäpe werde nach wie vor “adäquat verteidigt”. Das gestörte Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm kommentierte er mit den Worten, es sei “absurd, die Angeklagte könnte durch ihr Kommunikationsverhalten das Verfahren torpedieren”. 

Mehrere Anwälte von NSU-Opfern verwiesen darauf, dass ihre Mandanten im Fall eines Neustarts erneut als Zeugen aussagen müssten, was erhebliche Belastungen nach sich ziehen könne. Das habe in vergleichbaren Fällen auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen.

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