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Angebliches Martyrium erfunden

Jene 30-jährige Wienerin, die seit einigen Monaten augenscheinlich fälschlicherweise behauptet, von ihrem Ex-Mann und seinen Verwandten bzw. Freunden mehrmals vergewaltigt und gemartert worden zu sein, ist am Freitagnachmittag aus der U-Haft entlassen worden.

U-Richterin Silvia Liebetreu fällte am Ende einer Haftprüfung den Beschluss, der Gefängnisaufenthalt sei nach vier Wochen nicht länger fortzusetzen. Der 30-Jährigen wurden allerdings mehrere Auflagen erteilt: So hat sie jeglichen Kontakt zu ihrem Ex-Mann zu vermeiden und sich einer psychologischen Behandlung zu unterziehen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau wegen Verleumdung, falscher Zeugenaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung. Zweieinhalb Monate saß ihr geschiedener Mann, ein Kosovo-Albaner, zu Unrecht im Gefängnis, nachdem sie ihn mehrfach wegen eines angeblich erlittenen Martyriums angezeigt hatte. Auch einige seiner Angehörigen wanderten in diesem Zusammenhang vorübergehend in U-Haft.

Sichere Alibis

Mittels Rufdaten-Rückerfassung konnte dann allerdings festgestellt werden, dass die Frau selbst permanent telefonischen Kontakt zu den angeblichen Tätern gesucht hatte, was nicht zu ihrer Darstellung passte, sie wäre von diesen „abgepasst“ worden. Einige der Männer hatten außerdem hieb- und stichfeste Alibis. Sie waren zu den angeblichen Tatzeitpunkten im Kosovo, am Arbeitsplatz oder warteten gar bei der Polizei auf die Ausstellung eines Reisepasses.

Auch die Behauptung der Frau, sie wäre im Zuge der Vergewaltigungen mehrmals geschwängert worden und hätte in einem Spital abgetrieben, erwies sich als falsch: Die 30-Jährige wurde in besagtem Krankenhaus niemals behandelt.

Schließlich entlastete noch ein DNA-Gutachten die Verdächtigen:
Auf den Werkzeugen, mit denen die Männer die 30-Jährige gequält haben sollen, hätten sich die genetischen Fingerabdrücke der Frau finden müssen. Die Gerichtsmediziner fanden allerdings keinerlei Hinweise in diese Richtung.

Ermittlungen gegen Männer eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Männer mittlerweile eingestellt. Nun soll die Frau von einem Gerichtsmediziner untersucht werden: Sie weist nachweislich Verletzungsspuren auf, die sie sich möglicherweise aber auch selbst zugefügt haben könnte. So zeigt ihr Auge trotz vierwöchiger U-Haft nach wie vor blaue Verfärbungen.

Laut psychiatrischem Gutachten leidet die gelernte Verkäuferin an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Sechs Mal hat die vom Gericht bestellte Sachverständige die gelernte Verkäuferin bereits untersucht. Zweifel an ihrer Zurechnungsfähigkeit hat die Gutachterin keine.

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