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Angebliche tschetschenische Schutzgeld-Bande vor Gericht: Prozess gestartet

Prozess gegen angebliche tschetschenische Schutzgeld-Bande gestartet
Prozess gegen angebliche tschetschenische Schutzgeld-Bande gestartet ©APA (Sujet)
Am Freitag hat am Wiener Landesgericht der Prozess gegen acht Tschetschenen begonnen, die eine auf Schutzgeld-Erpressung ausgerichtete Bande gebildet haben sollen. Die Verhandlung fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Bandenmitglieder festgenommen

Zuhörer wurden penibel kontrolliert. Im Gerichtssaal bezogen neben einem Großaufgebot der Justizwache Wega-Beamte mit einsatzbereiten Schusswaffen Stellung.

Anklage: Bei Friseur in Floridsdorf Schutzgeld erpresst

Die Anklage legt den Männern im Alter zwischen 27 und 40 Jahren zur Last, einen Friseur in Floridsdorf zum Zahlen von Schutzgeld gezwungen zu haben. Von einem Arzt sollen sie das Einstellen seines illegalen Medikamenten-Vertriebs und darüber hinaus 50.000 Euro verlangt haben. Die Tschetschenen wiesen die Vorwürfe zurück.

Verteidiger Florian Kreiner, der drei Angeklagte vertritt, betonte eingangs, für die behauptete kriminelle Vereinigung und die angeblichen Erpressungen gebe es keine Beweise. Was den Friseur betrifft, hätten sich die Männer bei diesem die Haare und ihre Bärte schneiden lassen und ihm ihre Hilfe angeboten, als sie erfuhren, dass er Probleme mit anderen Tschetschenen hatte.

Auch Arzt unter den mutmaßlichen Opfern der Bande

Hinsichtlich des Arztes hätte ein Angeklagter mitbekommen, dass bei diesem ohne medizinische Indikation Rezepte für starke, abhängig machende Mittel zu bekommen waren. Junge Tschetschenen hätten das genutzt. Das habe seinem Mandanten nicht gepasst, weshalb er mit seinem Smartphone in der Ordination ein Video aufnahm, das den Arzt bei der verbotenen Übergabe von Mitteln zeigte, erläuterte Kreiner. Der 33-Jährige habe nach Rücksprache mit einem Anwalt in weiterer Folge dem Arzt gedroht, das Video an die Ärztekammer weiterzuleiten, sollte dieser sein illegales Treiben nicht einstellen.

Das Verfahren gründe sich auf bloße “Mutmaßungen”, setzten mit Andreas Strobl und Alexander Philipp zwei weitere Verteidiger fort. “Die Anklage wird wie ein Kartenhaus zusammenbrechen”, vermutete Strobl. Die Staatsanwältin verwies demgegenüber auf die Ergebnisse einer umfangreichen Telefonüberwachung und eine entsprechende Rufdaten-Auswertung. Dass der Friseur und dessen Mitarbeiter nach seiner Anzeige in Zeugenbefragungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die Tschetschenen nicht mehr belastet hatten, nahm die Anklägerin nicht wunder: “Aufgrund des massiven Drucks und aus Angst um ihr Leben schrecken sie nun vor einer Identifikation der Angeklagten zurück.”

Inhalt der Anklage gegen die acht Tschetschenen

Der Anklage zufolge sollen die Tschetschenen zunächst versucht haben, die Eröffnung des Friseur-Salons zu verhindern, weil es in unmittelbarer Nähe bereits einen gab. Dessen Betreiber dürfte – folgt man der Staatsanwaltschaft – versucht haben, mit Hilfe der Tschetschenen den Konkurrenten los zu werden. Als dieser nicht zusperrte, soll der Geschäftsmann derart eingeschüchtert worden sein, dass er von Jänner 2017 bis zur Festnahme der Verdächtigen im August Schutzgeld bezahlte.

Die Zerschlagung der mutmaßlichen Bande hing wesentlich mit einem ominösen Treffen von Dutzenden Tschetschenen am 3. März auf der Donauinsel zusammen. Laut Bundeskriminalamt sollten dort Territorien aufgeteilt werden. Etliche Männer, die teilweise bewaffnet erschienen waren, wurden festgenommen, ihre Daten ausgewertet. Den letztlich acht zur Anklage gebrachten Männern wird auch ein Brandanschlag auf eine Pizzeria im Stadtzentrum von Hollabrunn im heurigen Frühjahr zugeschrieben. Um die Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro zu kassieren, sollen sie am 13. März eine Explosion herbeigeführt haben. Dazu sind die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Korneuburg noch nicht abgeschlossen, dieses Faktum ist daher noch nicht prozessgegenständlich.

Treffen auf der Donauinsel “ohne kriminellen Hintergrund”

Die Angeklagten versicherten in ihren Einvernahmen, das Treffen auf der Donauinsel hätte keinerlei kriminellen Hintergrund gehabt. Für die Tschetschenen durchaus überraschend, war plötzlich die Polizei aufgetaucht, weil sich ein zufällig vorbeispazierendes Pärchen über die Ansammlung gefährlich aussehender, meist vollbärtiger Männer gewundert und die Exekutive verständigt hatte. Ein Mann vergrub eine Maschinenpistole im Schnee. Bei diesem Verdächtigen soll es sich um einen Informanten bzw. Spitzel der Polizei handeln. Er wird im Strafverfahren nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge geführt und hat die Angeklagten bisher belastet.

Angebliche Erpresser ließen sich kosmetisch behandelnEinige angebliche Schutzgeld-Erpresser, die einen Friseur in Wien-Floridsdorf massiv unter Druck gesetzt und diesem monatliche Zahlungen abgenötigt haben sollen, haben sich ausgerechnet von diesem Mann kosmetisch behandeln lassen. Verteidiger Florian Kreiner legte Fotos vor, auf denen die drei Tschetschenen mit Behandlungsmasken im Gesicht zu sehen sind.

Auf einem Bild ist auch der Friseur selbst zu sehen, wie er einen Angeklagten freundschaftlich umarmt. Der betreffende Angeklagte erklärte dazu, er sei schon länger mit dem Friseur befreundet. Dieser hätte ihn eines Tages dazu überredet, sich nicht nur die Haare schneiden, sondern auch “behandeln” zu lassen. “Ich hätte es niemals zugelassen, dass das jemand anders macht. Ich habe das vorher nicht gemacht”, betonte der 35-jährige Tschetschene, dem es – ebenso wie den zwei mit ihm befreundeten Mitangeklagten, die sich ebenfalls Masken auflegen hatten lassen – sichtlich unangenehm war, dass die Selfies, die sie spaßeshalber als “Beweisfotos” angefertigt hatten, nun Aktenbestandteil wurden.

Schweirigkeiten zwischen zwei Friseuren

Für Verteidiger Kreiner belegen die Bilder, dass die Angeklagten den Mann nicht erpresst haben können. Vielmehr sei einer von ihnen schon länger mit dem Mann befreundet gewesen. Dieser Angeklagte hätte erfahren, dass der Friseur Schwierigkeiten mit einem anderen Friseur hatte, der den unliebsamen Konkurrenten dazu bringen wollte, seinen in unmittelbarer Nähe gelegenen Laden zu schließen.

Er habe zwischen den beiden vermitteln wollen, erklärte der 35-Jährige darauf in eigenen Worten dem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm): “Ich habe ihnen geraten, sie sollen sich untereinander versöhnen.” Zwei vor diesem Treffen geführte und von der Polizei abgehörte Telefonate, auf denen verdächtige Passagen zu hören sind (“Du störst hier”, “Warum hast du geöffnet?”, “Wir haben dich gewarnt”), wären von den Ermittlern missverständlich verstanden worden.

Erpressungsvorwürfe: Friseur identifizierte Täter nicht

Hinsichtlich der inkriminierten Erpressung hatten weder der Friseur noch der Großteil seiner Mitarbeiter im Ermittlungsverfahren einen einzigen der acht Angeklagten als Täter identifiziert. Lediglich ein gebürtiger Tunesier glaubte, einige von ihnen als Erpresser wiederzuerkennen, als ihm Fotos der Verdächtigen vorgelegt wurden. Dieser Zeuge soll sich derzeit allerdings wieder im Ausland befinden. Auch der angebliche Anstifter der Erpressung ist vorerst nicht mehr greifbar. Die Justiz hat gegen ihn eine Festnahmeanordnung erlassen, gab der Richter am Rand der Verhandlung bekannt.

Erörtert wurden auch weitere verdächtige Telefonate der Angeklagten. So wurde des langen und breiten über “Marmelade” und damit verbundene Preisvorstellungen gesprochen – für die Staatsanwaltschaft eindeutig ein Code für krumme Geschäfte. Die Angeklagten wiesen diese Unterstellung vehement zurück. Man habe sich eingehend über ein Spezialitäten-Geschäft in Favoriten und dort erhältliche Köstlichkeiten unterhalten, beteuerte einer von ihnen. Dort gebe es “Konfitüre wie in der Heimat”. Wenn in den Gesprächen von Zahlen wie 30 oder 40 die Rede war, “sind das die Preise für ein Glas Marmelade”.

Die Verhandlung wird am 13. Dezember fortgesetzt.

(apa/red)

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