AA

Angeblich Haushaltshilfe ausgebeutet: Salzburgerin vor Gericht

Die Frau soll beispielsweise in einem Betrieb jede Woche acht Räume in vier Stunden reinigen haben müssen - oder ein Büro in der Nähe der Festspielhäuser putzen müssen.
Die Frau soll beispielsweise in einem Betrieb jede Woche acht Räume in vier Stunden reinigen haben müssen - oder ein Büro in der Nähe der Festspielhäuser putzen müssen. ©Bilderbox/Symbolbild
Eine 48-jährige, aus Bosnien stammende Salzburgerin, hat sich am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen Ausbeutung eines Fremden nach dem Fremdenpolizeigesetz verantworten müssen.

Sieben Tage die Woche jeweils acht bis zwölf Stunden arbeiten, nach neun Wochen der erste freie Nachmittag, und dafür im ersten Monat 400 Euro in bar, im darauffolgenden 300 Euro. So jedenfalls schilderte es eine Haushaltshilfe aus Bosnien im Frühjahr der Polizei.

Haushaltshilfe soll auch Betriebe gereinigt haben

Nicht nur im eigenen Haushalt soll die Hilfskraft für Reinigung, das Kochen, die Wäsche oder das Rasenmähen zuständig gewesen sein, sie habe laufend auch in verschiedenen Büros oder Firmen putzen müssen. Sie sei dazu wiederholt von der Frau abgeholt worden und habe beispielsweise in einem Betrieb jede Woche acht Räume in vier Stunden reinigen müssen – oder ein Büro in der Nähe der Festspielhäuser putzen müssen.

Angeklagte bekennt sich nicht schuldig

Die Beschuldigte (Verteidiger Bernhard Loimer) wies die Vorwürfe – vorgetragen durch Staatsanwältin Katharina Dirisamer – am Donnerstag zurück und bekannte sich nicht schuldig. Die Bosnierin habe jeden Monat 600 Euro erhalten, dazu sei ihr eine Wohnung zur Verfügung gestellt worden, deren Miete netto rund 600 Euro ausmache. Auch das Essen, die Monatskarte für den Bus und ein Wertkarten-Telefon sei der Frau gratis überlassen worden. Die Reinigungshilfe sei montags bis freitags etwa von 9.30 bis 16.30 Uhr anwesend gewesen, “was sie den ganzen Tag getan oder ob sie Pausen gemacht hat, weiß ich nicht”. Und an Wochenenden sei sowieso nicht gearbeitet worden.

Beschäftigt worden sei sie, weil ihr Mann an schwerem Diabetes leide, und die Frau hätte ihm gesund und regelmäßig bekochen sollen. Sie selbst sei ja den ganzen Tag in der Arbeit gewesen. Inseriert hätte ihr Mann in Bosnien, und zwar wegen der Sprache – die Familie stammt selbst aus Bosnien. Im Oktober habe die Haushaltshilfe ihren Dienst in Salzburg angetreten. Der Frau sei auch klar gemacht worden, dass sie nach drei Monaten wieder in ihre Heimat zurück müsse. Aber da deren Mann in Bosnien ein Kind mit einer anderen Frau bekommen habe, wollte die Frau dann offenbar unbedingt in Österreich bleiben. “Ich sollte ihr helfen und einen Mann finden, damit sie hier bleiben kann. Aber ich konnte nicht helfen.”

Salzburgerin kann sich Verhalten nicht erklären

Auch den Vorwurf, dass sie die Bosnierin wiederholt zum Reinigen in von ihrer Firma betreuten Objekten mitgenommen habe, wischte die 48-Jährige heute vom Tisch. Die Salzburgerin ist in einem Gebäudebetreuungs-Unternehmen beschäftigt. Dabei muss sie die Qualität der Reinigungskräfte an Ort und Stelle kontrollieren. Und bei diesen Fahrten habe sie die Frau manchmal mitgenommen. “Mein Mann war öfters mehrere Tage weg. Damit sie nicht so alleine ist, habe ich sie abgeholt, um ihr die Landschaft zu zeigen; oder die Festspielhäuser”, erklärte sie Richter Philipp Nill. “Warum hat die Frau das alles dann vor der Polizei behauptet”, wollte der wissen. “Sie ist sauer geworden, weil sie das Land verlassen musste, da hat sie vielleicht alles auf mir abladen wollen”, so die Salzburgerin. “Aber das bringt ihr doch gar nichts”, so Nill. Die Angeklagte zuckte daraufhin die Schultern.

Der Richter musste nach rund einer Stunde auf unbestimmte Zeit vertagen, weil weder die Bosnierin noch der Ehemann der Beschuldigten im Zeugenstand erschienen sind. Im Falle einer Verurteilung drohen der Salzburgerin bis zu drei Jahre Haft. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Salzburg-Stadt
  • Angeblich Haushaltshilfe ausgebeutet: Salzburgerin vor Gericht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen