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Amtsmissbrauchs-Prozess: Polizist hatte Wiederbetätigung nicht angezeigt

Ein Polizist hatte Jugendliche nicht angezeigt, die in der Öffentlichkeit den Hitlergruß gezeigt hatten
Ein Polizist hatte Jugendliche nicht angezeigt, die in der Öffentlichkeit den Hitlergruß gezeigt hatten ©DAPD (Symbolbild)
Am Donnerstag hat im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 54-jährigen Polizisten begonnen. Dieser soll es unterlassen haben, eine Anzeige wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung gegen eine Gruppe von Jugendlichen zu tätigen und die Staatsanwaltschaft nicht verständigt haben. Nun wird dem Beamten Amtsmissbrauch angelastet.

Der Prozess wegen Wiederbetätigung wurde auf Initiative der Grünen Wiener Bezirksrätin Negar Laura Roubani ins Rollen gebracht. Diese saß am 3. Juni 2011 in einem Zug von Salzburg nach Wien und nahm in ihrem Großraumabteil recht bald eine Gruppe von Fußball-Fans wahr, die zum am selben Abend anstehenden Länderspiel zwischen Österreich und Deutschland in die Bundeshauptstadt reiste.

Hooligans wurden im Zug ausfällig

Nachdem die betrunkenen Hooligans die anderen Fahrgäste längere Zeit mit rassistischen und sexistischen Ausfällen irritiert hatten, wurde Roubani mehr als unbehaglich, als plötzlich “Heil Hitler” gerufen wurde und einige Männer die Arme zum Hitler-Gruß hoben.

“Das ist mir zu weit gegangen”, erinnerte sich Roubani nun im Zeugenstand. Sie habe sich von ihrem Sitzplatz erhoben und protestiert, worauf sie rassistisch beschimpft und bedroht worden sei. Sie habe daraufhin den Polizeinotruf verständigt und die Mitteilung erhalten, dass sich am Westbahnhof Einsatzkräfte einfinden und die Vorgänge klären würden.

Keine Reaktion auf Vorwurf der Wiederbetätigung

Tatsächlich standen einige Polizisten am Bahnsteig, als die Kommunalpolitikerin nach dem Verlassen des Zuges Richtung Bahnhofshalle marschierte. Sie behauptet, dem angeklagten Revierinspektor klipp und klar gesagt zu haben, was im Zug vorgefallen war, und diesem zugleich die Gruppe gezeigt zu haben, die sich zu diesem Zeitpunkt noch schräg hinter ihr befunden haben soll.

“Er hat nicht reagiert. Ich habe eindringlich darauf hingewiesen, dass das diese Hooligans sind. Ich war ziemlich fassungslos, dass der Polizist darauf einfach nicht reagiert hat. Sie haben sie einfach vorbeiziehen lassen. Entweder er weiß nicht, was Wiederbetätigung ist, oder er hat mich nicht ernst genommen”, gab Roubani zu Protokoll.

Jugendliche waren schon weg

Der angeklagte Beamte stellte die Situation völlig anders dar: “Wir haben zunächst die Frau Roubani gesucht. Einsatzgrund war Randalieren im Zug. Als wir sie gefunden haben, haben wir gefragt, wo die Leute sind. Sie hat gesagt, die müssen schon vorbeigekommen sein. Die Kollegen haben diese Leute gesucht. Die haben überall geschaut. Es waren Massen von Leuten am Bahnhof. Ich hab’ noch in der Bahnhofshalle geschaut. Aber ich kann ja nicht den Bahnhof sperren und alles abgehen.”

“Sollen die irgendwelche Leute mit Lassos fangen?”, warf sein Verteidiger ein. Es sei “ja überhaupt nichts passiert”, gab Ainedter zu bedenken: “Und nachher wird eine Staatsaffäre daraus gemacht”. Ins selbe Horn stieß der Polizist: “Es ist ja nichts passiert im Prinzip. Wir haben ja eine Verhältnismäßigkeit. Ist das Wiederbetätigung, wenn einer ‘Heil Hitler’ schreit? Ich habe das damals nicht so gesehen.”

Mit Kanonen auf Spatzen?

Einer der Kollegen, der damals dabei war, erklärte als Zeuge, es habe keinen Grund gegeben, die Identität angeblich verdächtiger Passagiere festzustellen, da Roubani am Bahnsteig zunächst gar nichts von Nazi-Parolen erzählt habe. Er habe zwar “den genauen Inhalt” des Gesprächs zwischen dem Angeklagten und der Grün-Politikerin “nicht mitbekommen, aber wenn von einer Wiederbetätigung die Rede gewesen wäre, sind das Sachen, die normalerweise ins Ohr gehen”. Außerdem habe die Frau keine Verdächtigen benannt: “Wenn uns die Personen gezeigt worden wären, schaut man sich die Herrschaften an.”

Beim nächsten Termin werden weitere Polizisten vernommen. Nach Darstellung Roubanis hatten auch andere Fahrgäste die deutschnationalen Parolen und das strafrechtlich bedenkliche Gebaren der Fußball-Fans mitbekommen und sich im Zug auf ihre Seite gestellt. Die Identität dieser Personen steht jedoch nicht fest, so dass sie bisher nicht ausgeforscht werden konnten. Der Verteidiger des Angeklagten, Manfred Ainedter, spricht von einem “unglaublichen Verfahren”, und echauffierte sich: “Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.” Die Verhandlung im Prozess um die Wiederbetätigung wird am 10. April fortgesetzt.

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