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Amtsmissbrauch: Leiterin der JA Wiener Neustadt vor Gericht

Anklage beim Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht: Leiterin der JA Wiener Neustadt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht
Anklage beim Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht: Leiterin der JA Wiener Neustadt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht ©APA
Wegen Amtsmissbrauchs muss sich die Leiterin der Justizanstalt (JA) Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht Wiener Neustadt eine Anklageschrift gegen die 54-Jährige eingebracht, bestätigte Gerichtssprecherin Birgit Borns. Ob die Verhandlung in Wiener Neustadt stattfinden wird, ist unklar.
Amtsmissbrauch-Verdacht


Der Richter, dem der Akt auf Basis der Geschäftsverteilung zugeteilt wurde, hat sich wegen des Anscheins einer möglichen Befangenheit angezeigt. Ob tatsächlich eine Befangenheit vorliegt, muss die Gerichtspräsidentin entscheiden. Sollte sie eine solche bejahen, muss unter den 35 weiteren Wiener Neustädtern Richtern einer gefunden werden, der sich nicht befangen fühlt. Falls das nicht gelingt, wäre die Strafsache an ein anderes Landesgericht zu delegieren. Wie Borns erläuterte, wird die Zuständigkeitsfrage in den nächsten Tagen entschieden sein.

Leiterin der JA Wiener Neustadt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, die Anstaltsleiterin habe zwei Lehrlinge zu Schreibarbeiten herangezogen, die dem Studium der 54-Jährigen dienten, das diese berufsbegleitend an der FH Wiener Neustadt absolvierte. Die Frau Oberst hatte für ihre beiden Diplomarbeiten “Analyse des Instruments elektronisch überwachter Hausarrest im modernen Strafvollzug” und “Frauen in E1-Führungspositionen im österreichischen Strafvollzug” Interviews geführt, die sie die zwei Bürokräfte abtippen ließ.

Tatbestand: Missbrauch der Amtsgewalt

Der Staatsanwalt, der den Fall prüfte, kam zum Schluss, es läge kein Amtsmissbrauch vor. Seinem Vorhabensbericht wurde allerdings von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien die Genehmigung versagt. “Die Auffassung, wonach der vorliegende Sachverhalt nicht eindeutig als Erbringung von privaten Dienstleistungen gesehen werden könne, kann nicht geteilt werden”, stellte die OStA fest. Der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt sei “in objektiver Hinsicht verwirklicht”.

“Das ist nie im Leben ein Amtsmissbrauch”

Dabei räumt selbst die OStA ein, die Lehrlinge hätten die gegenständlichen Schreibarbeiten freiwillig und ausschließlich zu Zeiten erbracht, in denen keine dienstlichen Tätigkeiten anfielen. “Das ist nie im Leben ein Amtsmissbrauch”, gab sich Verteidiger Manfred Ainedter nach Zustellung der Anklage zuversichtlich. Aufgabe seiner Mandantin sei es ja gerade gewesen, den Lehrlingen das Schreiben am Computer beizubringen. Insofern habe das Abtippen Ausbildungscharakter gehabt.

“Leiterin führe die JA wie eine Kolchose”

Die Anzeige gegen die Anstaltsleiterin war anonym eingebracht worden. Die Vermutung, dass dahinter das unmittelbare berufliche Umfeld der 54-Jährige steht, liegt insofern nahe, als sie in der JA Wiener Neustadt offenbar seit längerem angefeindet wurde. Im Sommer 2009 hatte ein anonymes, mit “die Mehrheit der Bediensteten der JA Wiener Neustadt” unterfertigtes Schreiben die Vollzugsdirektion erreicht. Die Leiterin führe die JA “wie eine Kolchose”, sei “eine Gefahr für die Bürger von Wiener Neustadt und Umgebung”, beruflich unqualifiziert und habe obendrein “Spaß daran, die Beamten zu quälen”.

Klassisches Opfer von Mobbing

Für ihren Rechtsvertreter ist die ursprünglich aus Polen stammende Frau, die 1990 in den Justizwachdienst eingetreten war, ein klassisches Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz. Die 54-Jährige ist nicht vom Dienst suspendiert, wurde aber auf eigenen Wunsch von der Vollzugsdirektion an eine andere JA versetzt. Sie möchte – unabhängig davon, wie das Strafverfahren ausgeht – nicht mehr nach Wiener Neustadt zurückkehren. Sie hat sich um den offenen Posten als Anstaltsleiterin der JA Wels beworben.

(APA/Red.)

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