“Diese Fahrverbote betreffen alle als Lkw zugelassenen Kraftfahrzeuge, unabhängig davon, ob sie betrieblich oder privat genutzt werden”, erklärte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer in einer Aussendung am Freitag.
Diese Neuregelung könnte dazu führen, dass noch schnell vor dem In-Kraft-Treten des Fahrverbotes alte, aber gut erhaltene Fahrzeuge auf den Markt geworfen werden. Der ÖAMTC empfiehlt daher allen Konsumenten, die sich für private Zwecke einen günstigen gebrauchten Lkw anschaffen wollen, unbedingt auf das Erstzulassungsdatum zu achten. “Sonst könnte es nämlich sein, dass sich so manches ‘Schnäppchen’ als Flop entpuppt, wenn man es zwar anmelden, aber kurz darauf nicht mehr nutzen darf”, so der ÖAMTC-Jurist.
Die Organisation unterstütze grundsätzlich Maßnahmen, die einen ökologischen Effekt erwarten lassen. “Die neue Verordnung wird aber vermutlich genau die Falschen treffen. Tatsächliche Fahrverbote kommen vornehmlich auf Privatpersonen zu, deren Lkw aufgrund der geringen Fahrleistung alt, aber durchaus fahrtüchtig sind”, erklärte der ÖAMTC-Jurist.
Ausnahmen von dieser Regelung gelten für den betrieblichen Ziel- und Quellverkehr, für landwirtschaftliche Betriebe, Fahrschulen, Bundesheer, Feuerwehren etc. und – nach Bundesländern unterschiedlich – auch für Oldtimer.