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AMS drehte Geldhahn 2004 öfter zu

Das Arbeitsmarktservice hat im Jahr 2004 den Geldhahn öfter zugedreht. Grund war zumeist, dass die betroffenen Personen ohne triftigen Grund ihr Dienstverhältnis selbst kündigten.

„Es gab 2004 nicht einen Appell meinerseits an die AMS-Geschäftsstellen, die Sperre von Arbeitslosengeldern rigoroser zu handhaben als gewohnt. Aber die Erfüllung der uns vorgegebenen arbeitsmarktpolitischen Ziele erzeugt schon einen gewissen Druck, Arbeitslose gelegentlich etwas härter anzufassen.“

So begründete heute der Landesgeschäftsführer des Arbeitsmarktservice (AMS) Vorarlberg, Dr. Werner Schelling, die Tatsache, dass 2004 die Zahl der vom AMS verfügten Sanktionen erneut gestiegen ist, zum Teil beinahe explodiert ist. Das gilt vor allem für Sperren des Arbeitslosengeldbezuges, weil so genannte Kontrollmeldeversäumnisse vorliegen. Schelling: „Die liegen dann vor, wenn Arbeitslose mit ihren Beratern vereinbarte Besprechungstermine einfach sausen ließen oder wenn sie zu Informationsveranstaltungen des AMS (allgemeiner oder schulungsbezogener Natur) nicht erschienen sind. Ab dem Tag des Terminversäumnisses gibt’s so lang kein Arbeitslosengeld, bis der Kunde/Arbeitslose wieder bei uns vorspricht. Die Sperre kann nachträglich rückgängig gemacht werden, wenn das Fernbleiben plausibel begründet und belegt wird.“ Allein die Zahl der so begründeten Sperren (gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz) stieg von 2003 auf 2004 um 68,5 Prozent.

Um fast ein Fünftel zugenommen hat die Zahl jener AMS-Sanktionen, die wegen Verweigerung oder Vereitelung der Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung verhängt werden mussten. „Auch wer die Teilnahme an einer sinnvollen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (Schulung etc.) verweigert oder vereitelt, erhält beim ersten Mal sechs Wochen kein Arbeitslosengeld; im Wiederholungsfall wird ihm acht Wochen kein Geld überwiesen.“ Die Zahl dieser gemäß § 10 ALVG verfügten Ausschlussfristen ist 2004 um 17,7 Prozent gestiegen.

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