"Da aufgrund der Pandemie auch alle internen Schulungen ausgesetzt werden mussten, konnten die Einführung und die umfangreichen Einschulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wie geplant umgesetzt werden", so AMS-Sprecherin Beate Sprenger.
AMS: Ab 2021 neue Entscheidungsgrundlage für Fördermaßnahmen
Das Arbeitsmarktservice (AMS) bestätigte der APA einen entsprechenden Online-Bericht der Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) zur Verschiebung des "Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems". Die Ergebnisse des Algorithmus sollen nun von den AMS-Beratern ab 2021 als Entscheidungsgrundlage für Fördermaßnahmen verwendet werden. Derzeit läuft das System im Testbetrieb.
Im vergangenen Jahr hatte es Kritik an dem Algorithmus geben, unter anderem von der Volksanwaltschaft und der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Arbeitslose werden in drei Kategorien unterteilt
Das AMS will mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Am meisten Förderung sollen künftig Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Der Berater trifft aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht.
(apa/red)