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Am Karfreitag frei bekommen: So wird der Antrag gestellt

Die AK bietet ein Musterschreiben für den freien Karfreitag an.
Die AK bietet ein Musterschreiben für den freien Karfreitag an. ©APA
Wer am Karfreitag frei haben will, kann beim Arbeitgeber darum ansuchen. Die Arbeiterkammer stellt dafür ein Musterschreiben zur Verfügung.
Feiertagsentgelt für Karfreitag?
ÖGB will Feiertag für alle

Die am Dienstag bekanntgegebene Europäische Gerichtshofs-Entscheidung zum Karfreitag bringt nun für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich an diesem Tag frei zu nehmen. Sollte der Arbeitgeber keine Freizeit gewähren, sondern die Arbeitsleistung einfordern, muss er – zusätzlich zum normalen Entgelt – ein Entgelt für Feiertagsarbeit bezahlen.

Der Hintergrund: Der EuGH hat aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens der AK Wien entschieden, dass die Regelung des Arbeitsruhegesetzes, wonach nur evangelische, altkatholische und methodistische Arbeitnehmer am Karfreitag frei haben oder ein Feiertagsentgelt bekommen, gegen den EU-Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Karfreitag: AK gibt Tipps für einen freien Feiertag

“So kommen Sie zum freien Karfreitag – wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung”, verkündete nun die Arbeiterkammer am Mittwoch. Allerdings mit der Einschränkung, dass die Bundesregierung nicht eine Gesetzesänderung einleitet. Um den freien Tag in Anspruch zu nehmen, informiert die AK über Rechte und Pflichten.

Alle, die den Karfreitag für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen zur Geltendmachung ihres Anspruchs den freien Tag verlangen. >> Auf der Internetseite der AK findet sich dafür ein Musterschreiben

Sollte der Arbeitgeber keine Freizeit gewähren, muss zusätzlich zum normalen Entgelt ein Feiertagsentgelt bezahlt werden. Die AK empfiehlt daher, dem Arbeitgeber ausreichend früh (knapp drei Wochen vorher) Bescheid zu geben, sodass ihm Zeit bleibt, sich mit dem Ansuchen zu befassen. Zudem müssen im Falle der Ablehnung des freien Karfreitags auch Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben, wie es das Arbeitszeitrecht z.B. auch bei Änderungen in Dienstplänen vorsieht, konkret: 14 Tage vorher.

Feiertag für Christgewerkschafter “Optimalfall”

Die Christgewerkschafter sehen den Karfreitag als Feiertag als “Optimalfall”. “Noch viel wichtiger ist uns aber die Umsetzung der 6. Urlaubswoche”, so Cornelia Pöttinger, Spitzenkandidatin des ÖAAB-FCG bei der bevorstehenden AK-Wahl. Dabei gab es allerdings bei den zurückliegenden Kollektivvertragsverhandlungen wenig Bewegung.

Eine Einigung bei der Feiertagslösung bedürfe einer Einbindung der Sozialpartner, um weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zu überfordern, so Pöttinger am Mittwoch in einer Aussendung.

Der ehemalige ÖVP-Spitzenpolitiker Günter Stummvoll, nunmehr Sprecher der arbeitgebernahen Interessensvereinigung “Initiative Standort”, warnte am Mittwoch vor einem Arbeitsplatzabbau durch einen weiteren Feiertag. “Was ist wichtiger – mehr Freizeit oder ein sicherer Arbeitsplatz? Genau vor diese Wahl würde uns langfristig die Einführung noch eines weiteren Feiertages unweigerlich stellen”, so Stummvoll.

(APA/Red)

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