Wie Sprecher Dominik Gries am Mittwoch berichtete, hatte ein heute 63-Jähriger geklagt, weil die Altersgrenzen bei Seniorenjahreskarten für Frauen (ab 60) und Männern (ab 65) unterschiedlich seien und er sich deswegen benachteiligt gefühlt hat. Er erhielt 1.000 Euro Schadenersatz.
Der 63-Jährige hatte zweimal eine Jahreskarte gekauft, gelangte schließlich jedoch zur Ansicht, dass er die Tickets um die Hälfte hätte bekommen müssen. Die Wiener Linien sehen laut Gries die Angelegenheit weiter gelassen und sind “davon überzeugt, rechtskonform agiert zu haben”.
Prozess wegen Seniorenkarte
Man habe sich an eine gültige Verordnung des Verkehrsministeriums (BMVIT) gehalten und zudem am gesetzlichen Pensionsalter. Der nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen entschiedene Fall sei “nur einer von mehreren anhängigen Verfahren”.
Für zukünftige Jahreskartenbesitzer stellt sich das Problem ohnehin nicht mehr: Mit Jahresbeginn 2012 wurde die Regelung angeglichen, für Männer und Frauen gilt nun dasselbe Anspruchsalter.
(APA)