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Altenrhein: Lärmgrenzwerte eingehalten

Der Flugbeobachter des Landes Vorarlberg hat im August 2003 wieder die Flugbewegungen in Altenrhein konsequent kontrolliert.

Aus dem soeben vorgelegten Bericht geht hervor, dass sich die gemessenen Tageslärmbelastungen in diesem Zeitraum im vertraglich vereinbarten Rahmen bewegt haben.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

Die vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Flugplatz Altenrhein wurden im August 2003 nicht überschritten. Am Freitag, 8. August und am Samstag, 9. August wurde das Lärmkorsett wegen einer Flugveranstaltung außer Kraft gesetzt.

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im August wurden insgesamt 28 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührten sechs Flugbewegungen österreichische Staatsgebiet.

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