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Altach bringt Schiedsklage ein

(VN) Der Erstligist aus Vorarlberg geht nun in der Causa "Doppelverträge FC Admira" in die Offensive.
Geldstrafe für Admira

Einige Tage hat es gedauert, doch nun haben sich die Verantwortlichen des Cashpoint SCR Altach entschlossen, gegen die Liga, insbesondere gegen deren Entscheidungen in der Causa „Doppelverträge FC Admira“ vorzugehen. Zusammen mit Klubanwalt Dr. Henrik Gunz wurde beschlossen, eine Schiedsklage gegen die Bundesliga, unter Einbindung des FC Admira, sowie einen Antrag auf „Anordnung vorläufiger und sichernder Maßnahmen“ einzubringen. Ziel ist es, alles zu unternehmen, um Licht in die „in Nebel gehüllte Angelegenheit“ (Geschäftsführer Christoph Längle) zu bringen. Und dies trotz der zu erwartenden Widerstände. Selbst bei einer Nichtannahme der Klage durch das Ständig Neutrale Schiedsgericht will man sich in Altach nicht entmutigen lassen. Durchaus nachvollziehbar bei einem Urteil, das nicht kommuniziert wurde. Fragt sich nur, wie die Öffentlichkeit von einem etwaigen Punkteabzug erfahren hätte. Transparenz schaut ein wenig anders aus. Verbale Unterstützung für die Altacher gibt es aus der Steiermark, wo Anwalt Dr. Christian Flick die Liga scharf kritisiert.

Nachstehend Altachs Forderungen im Orginaltext:

. . . sind wir durch die in der Öffentlichkeit zutage getretenen und inzwischen erstinstanzlich geahndeten Verfehlungen in der vergangenen Saison im Wettbewerb um den Aufstieg in die Bundesliga eindeutig benachteiligt worden;
. . . ist es klärungsbedürftig, ob der Senat 5 im Verfahren seiner Unter­suchungspflicht adäquat nachgekommen und ob ihm allenfallsunrichtige Er-messens­ausübung vorzuwerfen ist, da nach internationalen Maßstäben bei solchen Wettbewerbsverletzungen unisono und ausschließlich Punkteabzüge (meist sogar gemeinsam mit einer Geldstrafe) verhängt werden;
. . . ist das Verfahren zeitlich derart verzögert worden, dass eine endgültige Klärung durch das Ständige Neutrale Schiedsgericht vor Beginn der neuen Saison faktisch nicht mehr möglich ist;
. . . ist uns, als direkt Betroffene, die zur Wahrung unserer Ansprüche erforderliche Akteneinsicht trotz nachgewiesener Wettbewerbsverletzung des Mitbewerbers verwehrt worden;
. . . verletzt die in den Satzungen der Bundesliga normierte „Machtfülle“ des Senats 5 (Ankläger und Richter!) mehrfach die allgemeinen Rechtsprinzipien sowie die grundlegenden Regeln eines fairen Verfahrens.

 

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