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Alpine-Rettung: Peschorn sieht Erlösungschancen ohne Bund

Ein "Lex Alpine" dürfte es nicht geben, für einen Verzicht des Bundes.
Ein "Lex Alpine" dürfte es nicht geben, für einen Verzicht des Bundes. ©APA
"Die Banken können vom Bund nichts verlangen, wenn es für die Alpine einen positiven Fortbestehensbericht und ein Restrukturierungskonzept gibt." Das hat der Chef der Finanzprokuratur, der "Anwalt der Republik", Wolfgang Peschorn in der Nacht auf Freitag im Krimi um die Rettung des Baukonzerns Alpine gegenüber der APA klargestellt.

“Der Bund kann nicht ohne gesetzliche Grundlage auf seine Ansprüche aus einer Haftungsinanspruchnahme verzichten.” Peschorn sah Rettungsmöglichkeiten ohne Verzicht, was nun verhandelt werde.

Kein „Lex Alpine“

“Es ist rechtlich nicht möglich, dass der Bund auf seinen Regressanspruch aus seiner Zahlung an eine Bank wegen seiner Haftung für Alpine-Finanzierungen einer Bank ohne besondere gesetzliche Grundlage verzichtet”, so Peschorn. Ein “Lex Alpine” dürfte es also nicht geben, für einen Verzicht des Bundes.

7.500 Mitarbieter in Österreich

Es gebe, so Peschorn, andere Möglichkeiten für die Alpine und ihre Gläubiger, die wirtschaftlichen Herausforderungen des zweitgrößten Baukonzerns in Österreich und insgesamt 15.000 Mitarbeitern, davon 7.500 in Österreich, zu meistern. Welche Möglichkeiten das seien, ließ Peschorn allerdings offen: “Das wird in diesen Tagen Verhandlungsthema sein”, erteilte er den vermeintlichen Zieleinlauf der Gläubiger von Donnerstagabend – formal lief um 24.00 Uhr das Stillhalteabkommen der Gläubiger ab – zumindest vorerst eine Abfuhr.

Beihilfe an Alpine und Banken

“Die Banken haben gegen den Bund erst dann eine Forderung, wenn die Alpine die Kredite der Banken nicht befriedigt”, so Peschorn. Zur Problematik mit dem Verzicht für den Bund wegen des EU-Beihilfenrechtes meinte der Anwalt der Republik zur APA, dass ein Verzicht mehrere Probleme berge. Einerseits jenes der Beihilfe an die Alpine – “obwohl die eben de facto keinen Cent sehen würde, sondern die Banken” – und vor allem jenes der (indirekten) Beihilfe an die Banken. Dabei gehe es dann schließlich darum, dass diese in unterschiedlicher Höhe vom Verzicht des Bundes profitieren würden. “Da hätte dann eine Bank weniger Ausfall als die andere”, erklärte Peschorn. (APA)

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