AA

Alpine-Rettung: Lösung könnte erst zum letzten Abdruck gelingen

Die Finanzprokuratur geht laut dem Bericht davon aus, dass das Mitzahlen via Haftungen nur über ein eigenes Gesetz, ein "Lex Alpine" durchführbar wäre.
Die Finanzprokuratur geht laut dem Bericht davon aus, dass das Mitzahlen via Haftungen nur über ein eigenes Gesetz, ein "Lex Alpine" durchführbar wäre. ©APA/Gindl
Am avisierten Tag der Entscheidung in Sachen Rettung des angeschlagenen Salzburger Baukonzerns Alpine Bau ist weiter alles offen.

Das verlautete Donnerstagfrüh aus Verhandlungskreisen zur APA. Am Donnerstag um 24.00 Uhr läuft das Stillhalteabkommen der Gläubiger aus, eine Lösung könnte erst zum letzten Abdruck gelingen. Es geht um einen “Haircut” von rund 200 Mio. Euro – aber auch der Bund ist mit Haftungen für Kredite in Höhe von 150 Mio. Euro involviert, kann aber wie berichtet aus (EU-)rechtlichen Gründen nicht einfach auf ein Drittel verzichten. Ein Verzicht ist rechtlich nur bei Insolvenz drin.

Alpine hängt „an seidenen Faden“

Medien berichteten am Donnerstag von möglichen Ausnahmen für den Bund, vor allem aber vom sprichwörtlichen seidenen Faden, an dem die Alpine hängt – und dieser könne leicht reißen. Sollte das der Fall sein kommt es zu einer der größten Firmenpleiten in der Geschichte Österreichs. Die Alpine beschäftigt insgesamt 15.000 Mitarbeiter, 7.500 davon in Österreich. Zahlreiche kleinere zuliefernde Betriebe würden auch getroffen.

“Wir dürfen der Alpine nicht einfach Geld schenken, das wäre ein Präzedenzfall”, zitierte “Der Standard” (Donnerstag) einen “roten Verhandler”. Der Sozialdemokrat wies auch Gerüchte zurück, wonach die Bundesregierung – genauer: Finanzministerin Maria Fekter (V) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) – hier nicht einig sei. Problem ist laut Blatt auch, dass die Alpine der Finanz 13 Mio. Euro an Steuern schulde. Dem sei jedoch nicht so.

Alpine Bau hat keine Abgabenschulden bei Finanz

Die Alpine Bau GmbH hat keine Steuerschulden. “Es wird bescheinigt, dass gegen die Alpine Bau GmbH gegenwärtig keine fälligen Abgabenforderungen bestehen”, heißt es in einer Bestätigung des Finanzamts der Stadt Salzburg, das der APA vorliegt. In Medien war darüber berichtet worden, der Alpine war die Klarstellung offenbar wegen der weiter unter Hochdruck laufenden Rettungsgespräche besonders wichtig.

„Lex Alpine“ durchführbar

Die Finanzprokuratur geht laut dem Bericht davon aus, dass das Mitzahlen via Haftungen nur über ein eigenes Gesetz, ein “Lex Alpine” durchführbar wäre. Dabei handelt es sich um das Bundesfinanzgesetz, Artikel XII des BFG 2013 – übersteigt ein Forderungsverzicht 2,5 Mio. Euro, braucht es eigentlich das oben genannte “Lex Alpine”.

Die “Salzburger Nachrichten” (Donnerstag) machten eine mögliche Ausnahme aus: Laut Gesetz könne davon Abstand genommen werden, “wenn dadurch aus wirtschafts- oder arbeitsmarktpolitischen Interessen die Einleitung oder Durchführung eines Konkurs- oder Sanierungsverfahrens mit oder ohne Eigenverwaltung vermieden werden könnte, jedoch die Bewilligung des Nationalrats nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann” – dadurch dürften EU-rechtliche Bedenken aber nicht ausgeräumt werden. Zudem braucht es auch noch den französischen Kreditversicherer Coface für eine notwendige 95-prozentige Zustimmung zum Sanierungsplan.

Es wird also richtig heiß am Verhandlungstag am Donnerstag. Die Banken werden von der Bank Austria und der Erste Bank koordiniert. Unter den 48 weiteren Gläubiger-Banken und -Versicherungen sind unter anderem weiters die notverstaatlichte Kärntner Hypo, die Raiffeisen Bank International, die VTB (Austria) AG, die Raiffeisenbank Oberösterreich und laut dem “Standard” auch die Oberbank, die laut Blatt länger gezögert haben soll. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Salzburg-News
  • Alpine-Rettung: Lösung könnte erst zum letzten Abdruck gelingen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen