AA

Alkostrafen: Die "VN" klären auf

Seit genau einem Jahr sind die Alkoholvortestgeräte der Exekutive im Einsatz. Die Kontrolldichte konnte dadurch erheblich gesteigert werden. "VN" gibt Antort auf die häufigsten Fragen. Alkohol-Strafen

Auch an diesem Advent-Wochenende wird es wieder Schwerpunktaktionen der Polizei geben. Allerdings kennen viele Autofahrer ihre Rechte und Pflichten bei Alkoholtests nicht. “Meistens gibt es falsche Vorstellungen, wozu die Polizei berechtigt ist”, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die “VN” räumen mit Unwahrheiten auf und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Alkoholtest.

Die häufigsten Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vortestgerät und geeichtem Alkomaten? Vortestgeräte sind nicht eichfähig. Daher sind mit einem positiven Vortest noch keine rechtlichen Nachteile wie Strafen verbunden. Positiv bei Vortestgeräten ist deren Zeitersparnis: Die Wartezeit wie beim Alkomaten fällt weg. Lenker, bei denen die Vermutung auf Alkoholisierung besteht, müssen weiter zur Atemluftuntersuchung mittels geeichtem und beweissicherem Alkomaten.

Wann darf die Polizei einen Alkoholtest durchführen?

Einen Alkoholtest darf die Polizei bei jeder Kontrolle, auch ohne Verdacht, durchführen. Egal ob mittels Alkomat oder Vortestgerät. Ein Alkoholtest kann sogar noch Stunden nach Fahrtende verlangt werden. “Sogar Fußgänger können kontrolliert werden, wenn vermutet wird, dass sie einen Unfall verursacht haben”, so die Clubexpertin.

Wo darf die Behörde kontrollieren?

Auch ohne Anhaltspunkte auf Alkoholisierung darf jeder Autofahrer auf der Straße getestet werden. Bei konkretem Verdacht kann die Polizei verlangen, dass der Lenker zur nächsten Polizeidienststelle mitkommt und sich dort untersuchen lässt. Die Behörde hat sogar das Recht, beim Autolenker zuhause einen Test durchzuführen. Allerdings nur dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass derjenige alkoholisiert mit seinem Fahrzeug unterwegs war z.B. dann, wenn Alkoholgeruch, schwankender Gang oder lallende Sprachweise übermäßigen Alkoholkonsum vermuten lassen.

Was passiert, wenn man den Alko-Vortest verweigert?

Die Verweigerung des Alko-Vortests hat keine Strafe als Konsequenz, allerdings muss der Lenker dann zwingend einen Alkomattest machen.

Muss man der Aufforderung zu einem Test mit dem Alkomaten immer nachkommen?

Wer den Alkomattest grundlos – ohne dass medizinische Gründe vorliegen – verweigert, macht sich strafbar. Selbst wenn die ärztliche Untersuchung danach keine Alkoholbeeinträchtigung ergibt. Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. “Damit winkt dem Lenker die selbe Strafe, als wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte”, warnt die ÖAMTC-Juristin. Die Konsequenzen sind fatal. Es droht eine Geldstrafe zwischen 1.162 und 5.813 Euro. Außerdem ist man den Führerschein für mindestens vier Monate los. Nachschulungen, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme stehen dem vermeintlichen Alkoholsünder ebenfalls bevor.

Warum gibt es vor dem Test mit dem geeichten Alkomaten eine Wartezeit von 15 Minuten?

Damit das Ergebnis des Alkomattests seriös verwertbar ist, muss sichergestellt sein, dass 15 Minuten seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen sind. Um das Ergebnis nicht zu verfälschen, ist in der Wartezeit Rauchen, Essen oder die Verwendung eines Mundsprays verboten.

Wie oft muss man in den Alkomaten blasen?

Es werden immer zwei verwertbare Messungen durchgeführt. Der niedrigere Wert wird herangezogen.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Alkostrafen: Die "VN" klären auf
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen