Von: Christian Eckert
Der 50-jährige Alkolenker weiß, dass er die drei Bier an jenem Augustabend nicht hätte trinken dürfen. Doch er setzte sich mit seinen 0,96 Promille ans Steuer und fuhr mit rund 55 km/h auf einen Schutzweg zu. Bei dieser Stelle in Rankweil, nahe des Merkurmarktes, wollte gerade eine 30-jährige Frau den Schutzweg benutzen, um die Straße zu überqueren. Sie war ebenfalls nicht nüchtern und hatte zudem Kopfhörer im Ohr.
Schwer verletzt
Es kam zur Kollision, der Mann übersah die Fußgängerin. Sie erlitt schwere Gesichts- sowie innere Verletzungen.
Alkohol am Steuer
An Schadenswiedergutmachung hat der Mann bereits 11.000 Euro bezahlt, das Gericht spricht dem Opfer weitere 500 Euro Teilschmerzengeld zu. Die strafrechtliche Unbescholtenheit wird nicht mildernd berücksichtigt, denn verwaltungsbehördlich fiel der Mann schon einmal wegen Alkohol am Steuer auf. 2018 wurde ihm für einen Monat der Führerschein entzogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Thomas Raneburger akzeptierte die Entscheidung, doch die Staatsanwaltschaft überlegt noch.
(VOL.AT)