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Alkoholverordnung beim Bahnhof Dornbirn wird ausgeweitet

Auch die ÖBB haben am Bahnhof Dornbirn ein Alkoholkonsumationsverbot im Rahmen der geltenden Hausordnung eingeführt
Auch die ÖBB haben am Bahnhof Dornbirn ein Alkoholkonsumationsverbot im Rahmen der geltenden Hausordnung eingeführt ©Stadt Dornbirn
Dornbirn - Die Dornbirner Stadtvertretung hat in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, jene Zone beim Bahnhof Dornbirn auszuweiten, in welcher der Konsum von Alkohol untersagt ist. Der Bereich entlang des Bahnsteig 1, der so genannte „Kiesparkplatz“, ist ab sofort in das Verordnungsgebiet einbezogen.

Seit zwei Jahren hatten sich hier zunehmend größere Gruppen aufgehalten, was sowohl zu einer erhöhten Lärmbelästigung als auch mehr liegengelassenem Abfall geführt hat, argumentier die Stadtvertretung ihre Entscheidung. Betroffen von der Ausweitung der Verordnung sind außerdem die Gehsteige und Hausvorplätze bei den Gebäuden Bahnhofstraße 23 und Poststraße 1, in dem das Jugendinformationszentrum „aha“ untergebracht ist. Auch die ÖBB haben am Bahnhof Dornbirn ein Alkoholkonsumationsverbot im Rahmen der geltenden Hausordnung eingeführt.

20160519 Alkoholverbot Bahnhof ausgeweitet Grafik
20160519 Alkoholverbot Bahnhof ausgeweitet Grafik

2003 hat die Stadt Dornbirn begonnen, rund um den Bahnhof Zonen mit einer Verordnung zum Alkoholkonsum einzurichten. Seit damals seien Vorfälle wie Anpöbeln von Passanten, Lärm, Müllablagerungen oder Sachbeschädigungen deutlich zurückgegangen. Da ursprünglich nicht der gesamte Teil des „Bahnsteig 1“ in diesem Gebiet eingefasst war, haben sich in den vergangenen zwei Jahren, auch durch die Zuhnahme an Bettlern in Dornbirn, manche Ordnungsstörungen verlagert. Mit dem aktuellen Beschluss der Stadtvertretung sind nun alle Bereiche rund um den Bahnhof erfasst. Übrigens gilt auch im Bahnhof selbst ein Verbot von Alkoholkonsum. Dieses wurde in einem Pilotprojekt in die Hausordnung der ÖBB aufgenommen und gilt für alle Bahnsteige, Hallen und Vorplätze.

Nach der 2013 beschlossenen Ausweitung der Verordnung auf den Fahrradunterstand in der Gilmstraße sind jetzt auch weitere Gehsteige und Hausvorplätze dazugekommen, eben jene vor dem Jugendinformationszentrum „aha“ und der gerade im Bau befindlichen künftigen Geschäftsstelle der Arbeiterkammer Dornbirn. Die Missachtung des Verbotes kann nun von der Polizei als Verwaltungsübertretung bestraft werden.

Genau in dieselbe Richtung geht auch die Anpassung der Hausordnung für die Kunden und Besucher des Bahnhofes Dornbirn. Ab sofort ist das Konsumieren alkoholischer Getränke am gesamten ÖBB Bahnhof Dornbirn sowie den zugehörigen Bahnhofsvorplätzen inklusive den Zugängen zum Bahnhof untersagt. Ausgenommen davon sind Gastronomiegeschäfte bzw. -flächen.

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