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Aliyev-Prozess: Ex-Nurbank-Managerin berichtete als Zeugin wenig Neues

Beim Aliyev-Prozess in Wien
Beim Aliyev-Prozess in Wien ©APA
Die frühere Nurbank-Managerin Zhanar Kayranova hat am Freitag im Aliyev-Prozess ausgesagt. Zu einer möglichen Tatbeteiligung der Angeklagten Vadim Koshlyak und Alnur Mussayev sagte die Zeugin vor dem Wiener Straflandesgericht dabei wenig.
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Aliyev-Prozess in Wien

Thema waren vor allem Vorgänge in der Bank zur Zeit des Verschwindens der ermordeten Bankmanager Aybar Khasenov und Zholdas Timraliyev im Frühjahr 2007.

Kayranovas Angaben beim Aliyev-Prozess

Zwei konkrete Angaben machte Kayranova. Am 31. Jänner 2007 habe es von Mitarbeitern der Bank geheißen, die beiden Manager hielten sich gemeinsam mit dem verstorbenen Hauptangeklagten und früheren Nurbank-Besitzer, Rakhat Aliyev, im Bankgebäude in der kasachischen Stadt Almaty auf. Der nunmehrige Angeklagte Koshlyak habe sie am späten Abend “bestimmt” aufgefordert, ihren Arbeitsplatz in der 9. Etage zu verlassen, wo Aliyev und die beiden Männer sich aufgehalten haben sollen, sagte Kayranova.

Aliyev-Telefonat mitgehört

Zuvor habe Aliyev am Telefon mit lauter Stimme zu einer unbekannten Person gesagt: “Das ist mein Gebäude, zieht euch zurück”. Nach Angaben der Gerichtsübersetzerin könne aber auch gemeint gewesen sein: “Schlagt zurück”. Die Zeugin wurde noch vor Mittag entlassen.

Urteil nicht zugestellt

Betreffend der widersprüchlichen Angaben aus Kasachstan zur Rechtskräftigkeit des kasachischen Urteils gegen Mussayev und Koshlyak hieß es am Freitag von der Staatsanwaltschaft, das Urteil sei den Verteidigern der beiden Männer nach kasachischen Angaben nicht zugestellt worden, da es Staatsgeheimnisse enthalten habe. Die widersprüchlichen Angaben hatten vergangene Woche zur Freilassung der beiden Angeklagten aus der U-Haft geführt. Der Aliyev-Prozess wird nächste Woche Dienstag fortgesetzt.

Gericht hat massive Zweifel an der Anklage

Der vorsitzende Richter im Prozess um die Entführung und Ermordung der kasachischen Banker Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov hat offenbar massive Zweifel an der Doppelmord-Anklage der Staatsanwaltschaft Wien. Das geht aus dem Beschluss hervor, mit dem die verbliebenen Angeklagten im Aliyev-Prozess Ende April auf freien Fuß gesetzt wurden und der nun in schriftlicher Form der APA vorliegt.

Die Anklage stütze sich “zu einem sehr weiten Teil völlig unreflektiert auf die Zeugenaussagen von Personen, welche mit ihren Familien ständig in Kasachstan wohnhaft sind”, hält Richter Andreas Böhm fest. Deswegen könne “nicht ausgeschlossen werden, dass sie entweder mit den kasachischen Behörden zusammenarbeiten oder von diesen entsprechend unter Druck gesetzt werden”. Böhm verweist auf “vor Widersprüchen strotzende Angaben” einiger Zeugen und bezeichnet die Wiener Staatsanwaltschaft wörtlich als “naiv”, wenn sie meine, Zeugen, die sich in Kasachstan derzeit in Haft befinden und die im Wege einer Videokonferenz vom Wiener Gericht vernommen werden sollen, könnten in ihrer Heimat unbefangen und unbeeinflusst aussagen.

Beweismittel nicht zuverlässig?

Bedenken äußert Böhm in seinem Beschluss auch “gegen die Zuverlässigkeit der fast ausschließlich aus Kasachstan übermittelten Beweismittel”. Die Zweifel daran hätten sich in der Hauptverhandlung derartig verdichtet, dass hinsichtlich der verbliebenen Angeklagten Alnur Mussayev, früher Chef des kasachischen Geheimdiensts KNB, und Vadim Koshlyak, zuletzt Aliyevs Sicherheitsberater, von keinem dringenden Tatverdacht mehr gesprochen werden könne. Rakhat Aliyev, der Hauptangeklagte in dieser Sache und vormalige kasachische Botschafter in Wien sowie frühere Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew, wurde Ende Februar unter nach wie vor nicht restlos geklärten Umständen erhängt in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt aufgefunden.

Wurden Beweismittel manipuliert?

Böhm äußert in seinem Enthaftungsbeschluss sogar die Vermutung, von Kasachstan zur Verfügung gestellte Rufdaten könnten – wörtliches Zitat – “nachträglich hergestellt” worden sein. Die entsprechende Annahme habe sich “massiv” erhärtet. Grundsätzlich sei der Verdacht, kasachische Stellen hätten Beweismittel manipuliert, “nahezu belegt”, so Böhm. Und weiter: “Dies indiziert in nicht unerheblichem Ausmaß die Behauptung der Angeklagten und des verstorbenen Aliyev, dass die beiden Bankmanager in Wahrheit vom kasachischen Geheimdienst getötet wurden und dass der ganze Entführungs- bzw. Mordfall nachträglich konstruiert wurde, um Aliyev und ihm nahe stehende Personen auszuschalten.”

33 Seiten starke Beschwerde

Gegen den elfseitigen Beschluss, mit dem die U-Haft für Mussayev und Koshlyak aufgehoben wurde, hat die Staatsananwaltschaft mit einer 33 Seiten starken Beschwerde bekämpft. Ob es bei der Enthaftung bleibt, muss nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Für Aliyevs langjährigen Rechtsvertreter Manfred Ainedter steht indessen fest: “Die Anklage schmilzt wie Butter in der Sonne.” Es sei “erschütternd” und “geradezu tragisch”, wenn nach Aliyevs Ableben der zuständige Richter nun Feststellungen treffe, “die genau das bestätigen, was Aliyev immer gesagt hat”, so Ainedter am Freitag gegenüber der APA.

Opfervertreter weisen Richter-Zweifel zurück

Die Opfervertreter im Aliyev-Prozess haben Zweifel des vorsitzenden Richters Andreas Böhm an der Anklageschrift zurückgewiesen. In einem am Freitag der APA übermittelten neunseitigen Schreiben nahm die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner (LGP) erneut zu der Entscheidung Stellung, die zur Entlassung der beiden Hauptangeklagten in dem kasachischen Mordfall aus der U-Haft führte.

Die Anwälte des Vereins “Tagdyr”, der die Hinterbliebenen zweier ermordeter Bankmanager vertritt, wiesen etwa die Begründung des Richters für die Enthaftung zurück, nach der die Beeinflussung der kasachischen Zeugen durch die Behörden des diktatorisch regierten Staates nicht ausgeschlossen werden könne. Die Vorwürfe seien nicht neu und auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe festgestellt, es handle sich dabei um “reine Spekulation”, hieß es von LGP.

Stellungnahme im Aliyev-Prozess

Im Bezug auf möglicherweise manipulierte Rufdaten aus Kasachstan heißt es in dem Schreiben der Opferanwälte, in einem Bericht des Bundeskriminalamts vom 30. März 2015 sei von einer “hohen Stimmigkeit der Daten” die Rede gewesen. Auch habe das OLG bestätigt, dass die den Angeklagten Alnur Mussayev belastenden Rufdaten “offenkundig nicht manipuliert” seien.

(apa/red)

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