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"Alibi"-Räuber verlässt Gericht als freier Mann

Überfall auf das Feldkircher Table-Dance-Lokal "Alibi": Das Urteil für den  Feldkircher (37) algerischer Abstammung lautet "einfacher Raub" - drei Jahre Haft, eins davon unbedingt.

Nach einer Flucht quer durch Europa landete der Feldkircher (37) algerischer Abstammung doch noch vor dem Schwurgericht. Hätten die Geschworenen für “bewaffneten” Raub gestimmt, hätten bis zu 15 Jahre Haft gedroht.

“Einfacher Raub”

Stattdessen lautete das Urteil “einfacher Raub” – drei Jahre Haft, eins davon unbedingt. Das hat er bereits abgesessen und kann somit sofort nach Hause. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. März 2002 zwei Angestellte des Innenstadtlokals “Alibi” gegen 5.30 Uhr im düsteren Hinterhof abgepasst und 750 Euro Tageslosung erbeutet zu haben.

Dass er dem Kellner damals das Geld abgeknöpft hatte, bestritt der Angeklagte nicht, doch Waffe sei nie eine im Spiel gewesen, so der zweifach Vorbestrafte. Der überfallene Discjockey, selbsternannter Waffenexperte, versicherte, dass ihm eine echte “P 38” an der Schläfe angesetzt worden sei und brachte sogar Prospektmaterial mit.

Anwalt mit Pistole

Engagiert auch Verteidiger Wilfried Ludwig Weh, der anhand einer Waffenattrappe im Saal verdeutlichen wollte, dass keine Waffe im Spiel gewesen sein konnte. “Nicht abdrücken”, schmunzelte Richter Norbert Melter, während der Zeuge dem Anwalt die falsche Pistole an den Kopf hielt.
Sieben der acht Geschworenen waren sich nicht sicher, was dem Opfer nun konkret an die Schläfe gehalten wurde – Waffe oder Spielzeug -  und entschieden sie sich für “unbewaffneten” Raub. Der Räuber erhielt drei Jahre Haft, wovon zwei Jahre “auf Bewährung” ausgesprochen wurden. Das eine Jahr hat der Angeklagte bereits in U-Haft verbracht, somit konnte er das Gericht als freier Mann verlassen. Sichtlich gerührt schluchzte der 37-Jährige, dass er mit der Entscheidung mehr als einverstanden sei und nur mehr nach Hause zu seiner Familie wolle.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, hängt somit von der Staatsanwaltschaft ab, sie gab vorerst keine Erklärung ab.

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