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Albertina und MAK sollen Werke restituieren

Kunstrückgabebeirat: Albertina und MAK sollen Werke restituieren
Kunstrückgabebeirat: Albertina und MAK sollen Werke restituieren ©DPA
Nach einer Empfehlung des Kunstrückgabebeirats müssen Albertina und MAK Werke an die Erben einstiger NS-Opfer zurückgeben.

aSo wird der Albertina die Rückgabe des Blattes “Rüstkammerphantasie” von Adolf Menzel an die Erben nach Adele Pächter empfohlen, dem Museum für Angewandte Kunst (MAK) die Restitution von vier Porzellanflacons an die Erben nach Paul Cahn-Speyer.Wien. Die Voraussetzungen für die Rückgabe von einer Schwarzlotschüssel und einem Paar Deckelvasen aus dem MAK an die Erben nach Albert Pollak sah der Beirat jedoch nicht gegeben, wie es am Freitag in einer Aussendung heißt.

Rückgabe empfohlen

Adele Pächter, die das Blatt “Rüstkammerphantasie” aus der Kunstsammlung ihres verstorbenen Mannes aufgrund des Drucks der Nationalsozialisten verkaufen musste, brachte dieses 1940 zur Versteigerung. Über Kremsmünster und Altaussee gelangte es in die Verwahrung des Bundesdenkmalamtes. Im Jahr 1963 wurde es als “Verfallsgut” der Albertina zugewiesen. Adele Pächter kam im Jahr 1943 in Theresienstadt ums Leben.

Die vier ebenfalls zur Rückgabe empfohlenen Porzellanflacons stammen aus der bedeutenden Porzellansammlung von Paul Cahn-Speyer, der 1939 aus Österreich fliehen musste. “Da Cahn-Speyer sich weigerte, die Sammlung an die NS-Machthaber zu verkaufen, wurde sie sichergestellt und gelangte in der Folge ins MAK”, heißt es in der Aussendung. Die Sammlung wurde zwar 1947 rückgestellt, in Folge jedoch über die vier Flacons ein Ausfuhrverbot verhängt, wodurch der nicht mehr in Österreich lebende Paul Cahn-Speyer gezwungen war, dem MAK die Flacons für damals 8.500 Schilling zu verkaufen. “Der Beirat sah daher eine enge Verbindung zwischen Rückstellung, Ausfuhrverfahren und Erwerb der Flacons und empfiehlt die Rückgabe.”

(APA)

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