Angesichts des geplanten Konvois, mit dem Aktivisten Flüchtlinge von Ungarn nach Österreich holen wollen, hat das Innenministerium am Donnerstag gegenüber der APA auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Konkret geht es hier wohl um die Förderung einer rechtswidrigen Einreise und damit eine Verwaltungsübertretung, nicht um die mit bis zu zwei Jahren Haft sanktionierte Schlepperei.
Die wissentliche Förderung einer rechtswidrigen Einreise ohne Bereicherungsvorsatz ist im Fremdenpolizeigesetz (§120) mit Geldstrafen von 1.000 bis 5.000 Euro sanktioniert. Schlepperei (§114) ist hingegen mit dem Vorsatz verknüpft, sich oder eine Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern. Hier droht eine Freiheitsstrafe.
Bahn muss nicht Einreisedokumente kontrollieren
Interessant ist die Rechtslage für Beförderungsunternehmer. Diese sind “verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, dass der Person über das für die Einreise in das Bundesgebiet erforderliche Reisedokument und erforderlichenfalls eine Berechtigung zur Einreise verfügt”.
In dieser Bestimmung sind Schienenfahrzeuge, also die Bahn, nicht erfasst, betont man im Ministerium. Die Regelung betrifft nur “Beförderungsunternehmer, die Personen mit einem Luft- oder Wasserfahrzeug oder im Rahmen des internationalen Linienverkehrs mit einem Autobus über die Außengrenze nach Österreich bringen”. Dies begründe sich direkt aus der EU-Rechtslage, die hier im nationalen Recht umgesetzt sei, hieß es.
(APA, Red.)