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AKH: Manager bekennt sich in Zivildiener-Affäre "nicht schuldig"

Skandal rund um die "Zivildiener-Affäre" im AKH: Prozess-Start.
Skandal rund um die "Zivildiener-Affäre" im AKH: Prozess-Start. ©apa
Der langjährige Personalchef, der Pflegedirektor und dessen Vorgängerin gaben am Mittwoch beim Verhandlungsauftakt zu verstehen, sie hätten nichts damit zu tun gehabt, dass die Söhne von zwei Geschäftsführern der mit dem AKH "verbandelten" Reinigungsfirma AGO ihren Zivildienst nur am Papier im AKH leisten mussten. 
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Die besagten “Zivil-Diener” konnten somit nämlich weiterhin ungestört ihren anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen, weil zwei AKH-Oberpfleger für sie getürkte Dienstpläne führten. Außenstehende könnten zumindest den Eindruck gewinnen, dass diese Affäre womöglich auch mit dem jüngsten AKH-Skandal in Verbindung steht: Ein 50 Millionen Euro schwerer Auftrag über Reinigungsarbeiten in der “Bettenburg” war an den Personaldienstleister AGO gegangen, obwohl ein anderes Unternehmen ein deutlich günstigeres Angebot gelegt hatte.

Dieser Vorfall wird noch von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschaftsstrafsachen und Kriminalität (WKStA) untersucht.

AKH: “Zivil-Diener” mussten nicht zur Arbeit erscheinen

Im Fall der insgesamt drei Zivildiener ist die Anklagebehörde demgegenüber überzeugt, den drei angeklagten führenden AKH-Beamten, einer ebenfalls in der Pflegedirektion tätigen Frau, den beiden Oberpflegern sowie einem AGO-Geschäftsführer Amtsmissbrauch bzw. Beteiligung am Amtsmissbrauch nachweisen zu können. Wie Staatsanwalt Roman Reich ausführte, sollen der AGO-Geschäftsführer, der AKH-Personalchef und die damalige Pflegedirektorin im November 2007 bei einer Besprechung die besonders schonende Form des Zivildiensts festgelegt haben, von dem in weiterer Folge die drei Söhne der AGO-Chefs profitierten:

Die jungen Männer mussten laut Anklage nur am ersten und letzten Tag ihres Zivildiensts sowie zu Schulungen und Seminaren im Spital erscheinen. Ihre Zivildiener-Tätigkeiten soll eine von der AGO finanzierte Pflegehilfskraft übernommen haben.

Vermeintliche Zivildiener bekamen AKH-Praxisnachweis

Dennoch stellten ihnen die mitangeklagten Oberpfleger am Ende einen “Kompetenzbilanz- und Praxisnachweis” aus und gaben somit vor, die zwischen März 2008 und Mai 2010 nacheinander vom Personalchef angeforderten Männer hätten einen regulären Zivildienst abgeleistet. Der jetzige Pflegedirektor – seine Vorgängerin hatte Ende 2007 das AKH verlassen – soll diese Praxis übernommen und mitgetragen haben.

Sein Verteidiger Helge Doczekal wies dies vehement zurück: “Er war bei der Besprechung im November 2007 nicht dabei. Er hat nie davon erfahren, was da festgelegt wurde. Er wusste von diesem System nichts und hatte prinzipiell nichts mit dem Zivildienst zu tun. Er kann für dieses System nicht verantwortlich sein.”

Personalchef fühlt sich als “Aufdecker”

Der angeklagte AGO-Chef, der vor wenigen Wochen seine Funktion als Geschäftsführer zurückgelegt hat, räumte zwar ein, bei einer Besprechung mit der damaligen AKH-Pflegedirektorin sowie dem Personalchef teilgenommen zu haben. Bei ihm liege aber “keine Beitragshandlung von strafrechtlicher Relevanz” vor, so sein Verteidiger Anton Ehm.

Karl Schön, der Rechtsvertreter des Personalchefs, verwies darauf, dieser sei seit 23 Jahren im AKH tätig, gelte als “oberkorrekter Streber und wird vielleicht von manchen deswegen nicht so gern gesehen” und habe keinerlei Motiv für ein amtsmissbräuchliches Vorgehen gehabt. Er habe mit der Sache “nichts, absolut nichts zu tun”. Vielmehr habe der Personalchef  “die Sache von Beginn weg aufgedeckt”.

Staatsanwalt Reich thematisierte die unterschiedlichen dienstrechtlichen Folgen für die Angeklagten: Während die beiden Oberpfleger, die auf Anordnung von oben Dienstpläne für die in Wahrheit nicht vorhandenen Zivildiener schrieben, suspendiert wurden, wurden der Personalchef sowie der Pflegedirektor vom Krankenanstaltenverbund (KAV) lediglich an einen anderen Dienstort versetzt. Im AKH wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass der Pflegedirektor, der derzeit im Otto-Wagner-Spital beschäftigt ist, nach dem Strafprozess ins AKH zurückkehren dürfte, sollte er mit einem “blauen Auge” davonkommen.

“Die Unteren, die zum Tatsächlichen geständig sind, werden rausgeschmissen”, machte der Staatsanwalt deutlich, dass ihm diese Ungleichbehandlung der Angeklagten nicht gefalle. 

(apa)

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