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Akademikerball-Randale: Deutscher Gegendemonstrant Josef S. vor Gericht

Josef S. beim Prozess in Wien
Josef S. beim Prozess in Wien ©APA
Nach den Ausschreitungen im Rahmen des Akademikerballs im Jänner in Wien musste sich ein 23-Jähriger deutscher Student am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Landfriedensbruch, schwerer Sachbestätigung sowie nach einer Modifizierung der Anklage auch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten.
Beim Prozess in Wien
Prozess steht bevor
Deutscher Aktivist angeklagt
Josef S. bleibt in U-Haft
Ausschreitungen bei Demos

Dem Deutschen Josef S. wird vorgeworfen, sich als Mitglied der “Schwarzen Blocks” an Ausschreitungen im Zuge der Gegendemo gegen den Akademikerball beteiligt zu haben.

Akademikerball-Randale: 500.000 Euro Schaden

Im Zuge der Proteste gegen den von der FPÖ veranstalteten Akademikerball war es am 24. Jänner 2014 zu Gewalttaten gekommen. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter berichtete in seinem Vortrag von einem Gesamtschaden von rund 500.000 Euro. Der “Schwarze Block” sei mit dem “einzigen und vorrangigen Ziel” nach Wien gekommen, um Straftaten zu verüben, so der Ankläger.

War Josef S. Rädelsführer?

Habhaft wurde man des jungen Mannes aus Jena, weil dieser von einem in Zivil bei der Demo eingesetzten Polizisten beobachtet worden war. Angeblich als Rädelsführer habe dieser mit anderen seiner Gruppe am Stephansplatz Steine und andere Gegenstände auf Beamte geworfen und Scheiben sowie eine Eingangstüre der Polizeiinspektion am Hof eingeschlagen, bevor er ein dort abgestelltes Polizeiauto völlig demolierte. Mit der Stange eines Verkehrszeichens wurde auf den Wagen eingedroschen, bevor er eine Rauchbombe in das Innere warf.

Festnahme beim Burgtheater

Der Revierinspektor, der vor den zahlreichen Prozessbeobachtern nur mit seiner Dienstnummer auftrat, verlor den Verdächtigen einige Zeit aus den Augen, da er seinen eigenen Kollegen so verdächtig erschien, dass er kurzzeitig festgenommen wurde. Beim Burgtheater sah er den 23-Jährigen wieder und machte die WEGA auf diesen aufmerksam, die ihn trotz der Gegenwehr zweier Begleiter festnahm.

Der Beschuldigte, er sitzt seit Jänner in U-Haft, plädierte vor Richter Thomas Spreitzer auf nicht schuldig, verwies aber ansonsten auf seine Aussagen vor dem U-Richter. Danach entschlug er sich vorerst der Aussage, ebenso wie bei der letzten Haftprüfung.

Polizist will Angeklagten erkannt haben

Der Beamte blieb bei seiner Aussage, dass er den Angeklagten zweifelsfrei erkannt habe. Dieser habe einen schwarzen “Kapuzenhoody” mit der Aufschrift “Boykott”, eine auffällige Sporthose mit Reflektoren, “ausgelatschte” graue Sportschuhe und seine Brille getragen. Er habe seiner Gruppe durch Gesten Anweisungen bezüglich der Angriffe erteilt.

Allerdings konnte durch eine Stimmenanalyse festgestellt werden, dass verbale Anweisungen nicht von dem Beschuldigten stammen. Der Polizist hatte mit seinem privaten Handy mitgefilmt und fälschlich angenommen, dass die Äußerungen vom 23-Jährigen stammten.

Riesenandrang bei Prozess im Landesgericht

In Verhandlungssaal des Landesgerichts fanden bei weitem nicht alle Interessierten Platz. Einige der zahlreichen Sympathisanten des Studenten mussten auf dem Gang warten. Für den Nachmittag waren noch zwei weitere Zeugenaussagen vorgesehen. Da ein geladener Polizist verhindert war, erschien es unwahrscheinlich, dass noch am Freitag ein Urteil fällt.

“Beweislage erhärtet” – Verhandlung vertagt

Der Prozess gegen den Akademikerball-Gegendemonstranten wurde am Freitagnachmittag auf 21./22. Juli vertagt. Zuvor hatte Richter Thomas Spreitzer einen Enthaftungsantrag abgelehnt. Die Beweislage habe sich im Zuge des Verfahrens “erhärtet”, so der Vorsitzende des Geschworenengerichts. Zugleich wurde aber einigen Beweisanträgen stattgegeben, weshalb zwei weitere Verhandlungstage notwendig wurden.

(apa/red)

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