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Akademikerball-Demo: Urteil gegen Josef S. rechtskräftig

Das Urteil gegen den Studenten Josef S. nach den Ausschreitungen bei der Akademikerball-Demo 2014 ist nun rechtskräftig.
Das Urteil gegen den Studenten Josef S. nach den Ausschreitungen bei der Akademikerball-Demo 2014 ist nun rechtskräftig. ©APA
Nun scheiterte der deutsche Student Josef S., der nach der Ausschreitung bei der Akademikerball-Demonstration 2014 zu einer teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).
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Eine OGH-Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der “Presse”. Das Strafmaß könnte sich noch ändern, hier entscheidet das Oberlandesgericht Wien.

Urteil gegen Josef S. rechtskräftig

Der 24-Jährige war im vergangenen Juli wegen angeblich führender Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt in erster Instanz vom Straflandesgericht nach sechsmonatiger U-Haft schuldig erkannt worden. Gegen den Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung hatte sein Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, auch gegen die Strafhöhe legte der Anwalt Berufung ein.

Der OGH folgte nun dem Vorschlag der Generalprokuratur, die Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet zurückzuweisen. Ob es eine Änderung der Strafhöhe geben wird, hängt vom Oberlandesgericht (OLG) ab. Die entsprechende Verhandlung dürfte innerhalb der kommenden drei Monate stattfinden, hieß es aus dem OLG.

(APA/red)

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