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Akademikerball: Berufungsverhandlung um Strafhöhe im Fall Josef S. am 2. Juli

Josef S. hat erneut Berufung eingelegt - diesmal gegen die Strafhöhe
Josef S. hat erneut Berufung eingelegt - diesmal gegen die Strafhöhe ©APA (Sujet)
Am 2. Juli wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden, ob es bei der teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe für den deutschen Studenten Josef S. bleibt. Dazu war er wegen angeblich führender Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen den Akademikerball 2014 verurteilt worden.
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Zuvor hatte Josef S. noch eine sechsmonatige U-Haft abgesessen.  Das Wiener Straflandesgericht hatte den 24-Jährigen im Juli 2014 des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung für schuldig befunden und zu acht Monaten bedingter und vier Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Einspruch von Josef S. scheiterte

Eine Nichtigkeitsbeschwerde von Josef S. ist beim Obersten Gerichtshof gescheitert, sie wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Schuldspruch ist seither rechtskräftig. Aber Josef S. hat auch Berufung gegen die Strafhöhe eingebracht, über diese wird Anfang Juli entschieden.

(apa/red)

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