Am 2. Juli wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden, ob es bei der teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe für den deutschen Studenten Josef S. bleibt. Dazu war er wegen angeblich führender Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen den Akademikerball 2014 verurteilt worden.
Urteil ist rechtskräftig
Reaktionen auf das Urteil
Urteil: Teilbedingte Haft
"Feigheit" vs. "Friedlichkeit"
Polizisten schildern Randale
Josef S. schweigt vor Gericht
Kritik am Prozess gegen Studenten
Beim Prozess gegen Josef S.
Ausschreitungen bei Demos
Zuvor hatte Josef S. noch eine sechsmonatige U-Haft abgesessen. Das Wiener Straflandesgericht hatte den 24-Jährigen im Juli 2014 des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung für schuldig befunden und zu acht Monaten bedingter und vier Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Einspruch von Josef S. scheiterte
Eine Nichtigkeitsbeschwerde von Josef S. ist beim Obersten Gerichtshof gescheitert, sie wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Schuldspruch ist seither rechtskräftig. Aber Josef S. hat auch Berufung gegen die Strafhöhe eingebracht, über diese wird Anfang Juli entschieden.
(apa/red)