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AK-Vorarlberg kritisiert Gastwirte

Einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung ortet die AK bei vielen Gastronomiebetrieben. Grund dafür sind die Preise alkoholischer Getränke im Vergleich zu nichtalkoholischen.

Der Grund: Es würden in vielen Lokalen nicht mindestens zwei Sorten kalter alkoholfreier Getränke zum gleichen Preis wie das billigste alkoholische Getränk angeboten, kritisierte die AK am Montag in einer Aussendung.

Ein Lokalaugenschein in mehr als 100 Vorarlberger Gastbetrieben brachte laut AK ein ernüchterndes Ergebnis. “17 Prozent der Wirte sind offenbar nicht in der Lage oder willens, zwei Durstlöscher zum Preis der billigsten Alkoholikas anzubieten. Bei Bars und Diskos ist es gar jeder fünfte Betrieb“, hieß es. Die Differenzen zwischen dem billigsten alkoholischen und nichtalkoholischen Getränk seien teilweise enorm: „Die Schwankungen reichen von Null bis zu 75 Prozent.“

Fast ein Viertel der Gaststätten (23,7 Prozent) konnte demnach zum Zeitpunkt der AK-Erhebung entweder gar keine Getränkekarte vorweisen oder die Preisauszeichnung war nicht korrekt. Bei fast zwei Drittel der Betriebe fehlte die spezielle Kennzeichnung von preisgünstigen alkoholfreien Getränken wie z.B. „Durstlöscher“ oder „Jugenddrink“. Die AK erinnerte daran, dass die Gewerbeordnung Maßnahmen vorsehe, die verhindern sollen, dass auf Grund der Preisstruktur mehr Alkoholika konsumiert werden.

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