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AK-Vizepräsidentin Auer: "Recht auf Elternteilzeit muß für alle gelten"

Schwarzach - Die aktuelle AK-Studie belegt: Das Recht auf Elternteilzeit erleichtert den beruflichen Wiedereinstieg. 84 Prozent der Befragten kehren bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes in den Beruf zurück.

Damit trägt dieses Modell wesentlich zum Erhalt des Jobs und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.

“Nun ist es höchste Zeit, allen Eltern diesen Anspruch zu gewähren und nicht nur denen, die in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten – und das seit mehr als drei Jahren”, fordert AK-Vizepräsidentin Manuela Auer. Der Anspruch auf Elternteilzeit müsse für alle Mütter und Väter unabhängig von Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit gelten. Denn durch diese beiden Kriterien sei im Moment die Hälfte der Eltern von der Elternteilzeit ausgeschlossen.

“Die Studie zeige auch, dass das Recht auf die Arbeitszeitreduktion und spätere Rückkehr in den Vollzeit-Job viel zu wenig bekannt ist und dass die Arbeitgeber oft nicht mitspielen. So gebe es oft langwierige Verhandlungen, Nachteile im beruflichen Fortkommen oder eine Verschlechterung des Arbeitsklimas. „Eltern, die geltendes Recht in Anspruch nehmen, darf kein Nachteil im Betrieb entstehen”, kritisiert Auer in diesem Zusammenhang. Die AK-Vizepräsidentin besteht außerdem weiter auf der Einführung einer Arbeitszeitgrenze beim Kinderbetreuungsgeld als wichtige Begleitmaßnahme.

Quelle: FSG Vorarlberg

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