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AK klagt zwei Mobilfunkanbieter

Feldkirch - A1 und T-Mobile werden wegen nicht deklarierter Zusatzkosten und SMS-Information belangt.

Im Auftrag der AK Vorarlberg hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien zwei weitere Klagen gegen Mobilfunkanbieter eingebracht. „Wir wollen die Konsumenten damit vor den teilweise sehr aggressiven, irreführenden und unerlaubten Werbemethoden der Mobilfunker schützen“, erläutert AK-Präsident Hubert Hämmerle. Während gegen die Telekom (A1) Verbandsklage wegen ihrer „Kombitarife“ eingebracht wurde, werde man gegen T-Mobile wegen der Zustellung unbestellter Waren oder Dienstleistungen vorgehen. Konkret geht es bei T-Mobile um SMS, die Anfang Juli 2011 an Kunden versendet wurden. Darin hieß es: „Seit 1. 7. telefonieren Sie gratis mit der T-Mobile Option Sonderrufnummern unlimitiert zu Banken, Behörden und Firmen. (…) Ab 1. 8. zahlen Sie für diese Option 2 Euro pro Monat. Benötigen Sie diese Option nicht, antworten Sie mit NEIN bis 25. 7. 2011.“

Verstoß gegen Verbot

Die Arbeiterkammer sieht darin einen Verstoß gegen das Verbot der Zusendung unbestellter Waren oder Dienstleistungen. Das Vorgehen des Netzbetreibers sei mit einer nicht bestellten Zusatzlieferung gleichzusetzen. Beantworte der Kunde das SMS nicht, werde das als Zustimmung gewertet. Zudem werde den Kunden vorgegaukelt, dass der Netzbetreiber zu einer derart einseitigen Vertragsänderung berechtigt wäre. „Das ist er ganz und gar nicht, denn zum einen fehlt die vertragliche Grundlage und zum anderen ist die gesetzte Frist nicht angemessen“, erläutert AK-Konsumentenschützer Paul Rusching überzeugt. Bei den „Kombitarifen“ von A1 stößt den Verbraucherschützern auf, dass zusätzlich zu den monatlich abgerechneten Grundentgelten jährlich eine sogenannte Internet- bzw. Internetservicepauschale in Höhe von 15 Euro und im Fall der A1-Smartkombi zudem eine SIM-Pauschale von 19,90 Euro anfällt.

Nicht leserliche Einblendung

In der Fernsehwerbung werde darauf nur in einer kurzen und de facto nicht leserlichen Einblendung aufmerksam gemacht, in der Radiowerbung gebe es nach bisherigen Recherchen gar keinen Hinweis auf die zusätzlichen Gebühren. Am heiß umkämpften Mobilfunkmarkt könne der Konsument aber nur eine Kaufentscheidung fällen, wenn er klar über die fix anfallenden Entgelte aufgeklärt werde. „Das ist unserer Meinung nach hier nicht der Fall“, sagt Hämmerle. Rechne man bei der A1-Smartkombi die Internetservicepauschale und SIM-Pauschale hinzu, komme man auf eine Erhöhung von über acht Prozent im Vergleich zum beworbenen Grundentgelt. Dies nicht klar ersichtlich zu machen, bedeute einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

(VN)

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