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AK beklagt arbeitsrechtliche Probleme bei Quarantäne-Aus

Laut AK ergäben sich für Unternehmen mit dem Quarantäne-Aus für Corona-Infizierte arbeitsrechtliche Probleme.
Laut AK ergäben sich für Unternehmen mit dem Quarantäne-Aus für Corona-Infizierte arbeitsrechtliche Probleme. ©pixabay.com (Symbolbild)
Zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme sieht die Arbeiterkammer mit dem Ende der Quarantäne-Regelung für Corona-Infizierte auf die Unternehmen zukommen.

Viele Fragen zum Quarantäne-Aus bei Corona-Erkrankungen seien noch ungeklärt, die Vorgaben der Regierung zu ungenau und Begriffe wie die Fürsorgepflicht müssten präzisiert werden. "Arbeitsrechtlich betritt man auf vielen Ebenen absolutes Neuland und verlagert die Rechtsauslegung in die Betriebe", sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes am Mittwoch.

AK beklagt bei Quarantäne- Aus arbeitsrechtliche Probleme

So sei nach wie vor unklar, ab wann ein infizierter Mitarbeiter zu Hause bleiben könne und ab wann eine Krankschreibung nötig sei. Auch welche Ansprüche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, die im Betrieb mit positiv getesteten Kollegen konfrontiert sind, sei noch offen. Vor allem Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder in einem Großraumbüro seien darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nachkomme.

Ak plädiert für nachvollziebare Rahmenbedingungen für Firmen

Es müssten daher klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen geschaffen und die "sehr allgemein formulierte Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers präzisiert und werden, um "daraus erwachsende Haftungsfälle zu vermeiden und sicheres Arbeiten zu ermöglichen", fordert Brokes.

Klären ob Arbeitgeber über Corona-Positive im Betrieb informieren soll

Weiters müsse die Regierung vor Inkrafttreten der Verordnung klären, inwieweit der Arbeitgeber die Belegschaft über Corona-Positive im Betrieb informieren müsse oder wie verkehrsbeschränkte Personen regelmäßig trinken sollen, obwohl sie ihre Maske nicht abnehmen dürfen. Weitere offene Fragen ergeben sich für die AK auch im Zuge einer Betreuungspflicht für positiv getestete Kinder, nachdem die Regelung für die Sonderbetreuungszeiten mit Juli ausgelaufen sind.

(APA/Red)

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