In der Firma gab es vier Kollegen, die sich nachweisbar mit dem Corona-Virus angesteckt hatten. Die Behörden ordneten dem Arbeiter Quarantäne an, er bekam aber zu lange keine schriftliche Bescheinigung. Die Firma kündigte darauf den Arbeiter - und zog ihm für die Zeit der Quarantäne Urlaub ab. AK Präsidentin Renate Anderl: "Zurück zu dieser Firma will der Mann verständlicherweise nicht. Die AK hat dem Arbeiter jetzt dabei geholfen, zumindest die Urlaubsersatzleistung zu bekommen, die ihm zusteht. Von der Regierung verlange ich, dass Arbeiter, die in Quarantäne geschickt werden, endlich verlässlich eine entsprechende Bescheinigung für den Arbeitgeber bekommen."
Der Arbeiter wurde schlussendlich negativ getestet. Bei einem negativen Testergebnis bekommt man jedoch keinen Absonderungsbescheid. Das heißt, die Arbeitnehmer hängen in der Luft zwischen der Feststellung, dass sie ein Verdachtsfall sind und dem Testergebnis.
(red)