Mehr staatliche Regulierung
“Stellt man eine Pflichtmitgliedschaft infrage, müssten diese behördlichen Aufgaben wieder an den Staat übertragen werden. Das würde noch mehr staatliche Regulierung und Bürokratie bedeuten”, warnte Szekeres. Die Ärztekammern sorgen für die ärztliche Selbstverwaltung, sie fungieren als Qualitätskontrolle des ärztlichen Berufsstandes, fördern die ärztliche Aus- und Weiterbildung, überwachen die Berufsausübung und sind Träger des ärztlichen Wohlfahrtsfonds. Sie erteilen die Bewilligung von Ausbildungsstellen sowie von Berufsberechtigungen, führen Verhandlungen mit Kassen und Dienstgebern sowie KV-Verhandlungen als Arbeitgebervertreter, bieten rechtliche Beratung, begutachten Gesetze, erstellen gesundheitspolitische Positionen und liefern individuelle Beratung von Ärzten.
Einschränkung des Leistungsangebotes
Eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft würde nicht nur die Interessenvertretung schwächen sondern auch die Leistungen für Mitglieder teurer machen beziehungsweise zwangsläufig zu einer Einschränkung des Leistungsangebotes führen, meinte Szekeres. Die Mitgliedschaft in freiwilligen Interessenverbänden würde für die einzelnen Mitglieder höhere Mitgliedsbeiträge bedeuten.
(APA)