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Ärztekammer für das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Leben

Die Ärztekammer begrüßt die Maskenpflicht in den Supermärkten.
Die Ärztekammer begrüßt die Maskenpflicht in den Supermärkten. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Zur Eindämmung des Coronavirus spricht sich die Ärztekammer (ÖAK) für das Tragen von einfachen Schutzmasken im öffentlichen Leben aus. Die Tragepflicht in Supermärkten ab Montag werde begrüßt.
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Aufgrund fehlender Symptomatik sei vielen Menschen nicht bewusst, dass sie trotzdem Covid-19-positiv seien und damit andere Personen infizieren könnten, betonte ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres am Sonntag in einer Aussendung. Die Tragepflicht in Supermärkten ab Montag begrüßte er.

Tragen von Schutzmasken schützt andere Menschen vor Ansteckung

Durch das Tragen einfacher Schutzmasken werde verhindert, dass etwa bei Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektionen andere Menschen angesteckt würden, meinte Szekeres , der die ab 6. April geltende Schutzmaskenpflicht beim Einkauf in Supermärkten "ausdrücklich begrüßt". Auch im öffentlichen Bereich sollten einfache OP-Masken verwendet werden, wie sie jetzt auch in den Supermärkten verteilt werden.

Im Notfall auch selbstgenähte masken oder Schal

Im Notfall könnten auch selbstgenähte Masken beziehungsweise ein dicht um Mund und Nase gelegter Schal benützt werden, empfiehlt die Ärztekammer. Wichtig dabei sei, dass die Masken Mund und Nase zur Gänze bedecken sowie deutlich unter das Kinn reichen. Zusätzlich müssten auch allgemeine Hygienestandards - insbesondere die regelmäßige Händehygiene - sowie die Abstandsregel von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden.

Wichtig zu wissen ist für Szekeres aber, dass einfache chirurgische oder selbstgenähte Masken die Träger kaum vor Viren schützten: "Aber sie bremsen den Ausstoß von Sekrettröpfchen, die beim Husten oder Niesen ohne Mundschutz mit bis zu 180 km/h in die Umgebung geschossen werden." Auch trotz Schutzmaske müsse man sich zudem immer so verhalten, als ob keine getragen würde und Abstand einhalten.

FFP2 und FFP3-Masken seien für Alltagsgebrauch nicht nötig

Masken der höchsten Schutzkategorie (FFP2- und FFP3-Masken) müssen auch laut ÖÄK nur im direkten Kontakt mit infizierten Patienten getragen werden. Für den Alltagsgebrauch seien diese nicht nötig und können sogar kontraproduktiv sein, so Szekeres.

(APA/Red)

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