Ein Standesamt in Wien hatte sich geweigert, eine Adoptivmutter in die Geburtsurkunde einzutragen, da dies im Dokument noch nicht explizit vorgesehen ist.
Formulare berücksichtigen homosexuelle Paare nicht
“Richtig ist, dass die durch die derzeit geltende Verordnung festgelegten Formulare die Möglichkeit der Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare noch nicht berücksichtigen”, räumte ein Sprecher von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ein. Zwar sei die Verordnung – samt den darin enthaltenen Formularen – bereits formal angepasst, sie könne aber aufgrund der – auf Wunsch der Bundesländer vorgenommenen – Verschiebung der Inbetriebnahme des Zentralen Personenstandsregisters auf Anfang November 2014 erst mit diesem Zeitpunkt in Kraft treten.
Behörden sollen “pragmatische Lösung” finden
In den bisher aufgetretenen Einzelfällen habe das Bundesministerium für Inneres gegenüber den Behörden aber stets betont, dass eine entsprechende Eintragung dennoch zu erfolgen habe und den Behörden empfohlen, eine “pragmatische Lösung”, etwa die Adaptierung des Formulars, anzustreben, hieß es aus dem Ressort. Um “weiteren Unsicherheiten” vorzubeugen, werde aber die zuständige Fachabteilung in den kommenden Tagen eine generelle Anleitung zur weiteren Vorgangsweise an die Behörden übermitteln.
“Elternteil” statt “Mutter und Vater”
Klargelegt solle darin werden, dass die Behörde im Bedarfsfall im Formular die Begriffe “Mutter” und “Vater” durch die Begriffe “Elternteil 1” und “Elternteil 2” zu ersetzen hat, präzisierte das Ministerium. Diese Begriffe würden auch in den neuen Formularen verwendet werden und garantierten eine geschlechtsneutrale Bezeichnung der Eltern. “Es braucht jedenfalls Rechtssicherheit für die Betroffenen”, sagte der Sprecher von Mikl-Leitner. (APA)