Zuvor hatte eine leitende Sozialarbeiterin als Zeugin zur negativen Entscheidung erklärt: “Die Blindheit war nicht das Hauptargument, es war eine Gesamtwürdigung”.
Blindheit nicht das Hauptargument
Ihre Behörde überprüfe generell, ob die Kläger für eine Adoption geeignet seien. Das sei ein standardisiertes Verfahren, erläuterte die Zeugin. Bei der Erörterung von Fallsituationen sei klar geworden, dass viele Pflegeleistungen für das Kind von Fremden übernommen werden sollten. Nicht zufrieden war die Behörde auch mit der Äußerung der Kläger in Bezug auf Fähigkeiten, die ein Kind erwerben sollte: Dass einem Kind nicht alles angeboten werden müsse, im konkreten Fall Radfahren, “war uns zu wenig”, stellte die Sozialarbeiterin fest.
“Suchen geeignete Eltern, nicht anders herum”
Aus fachlicher Sicht der Behörde hätte das Kind für die Kläger “eine große kompensatorische Funktion”: Grundmotivation sei, eigene Bedürfnisse abzudecken, schilderte die Zeugin ihre Wahrnehmung. “Unsere Aufgabe ist es, für ein Kind Eltern zu finden und nicht geeignete Kinder für Eltern.” Auf die Frage, ob es auch eine Ablehnung gegeben hätte, wenn die Adoptionswerber nicht blind wären, antwortete die Zeugin: “So wie ich es jetzt einschätze, ja”.
Die Verhandlung wird mit weiteren Zeugeneinvernahmen und der Erörterung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens zu einem neuen Termin fortgesetzt.
(APA)