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Achtung beim Umgang mit Feuer

Die bevorstehenden Sonnwendfeuer sind Anlass, auf die Gefahr von Waldbränden hinzuweisen. Speziell bei trockener Witterung ist besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer geboten.

Nach den forstrechtlichen Bestimmungen ist das Entzünden und Unterhalten von Feuer im Wald, in der Kampfzone des Waldes und – soweit Verhältnisse vorliegen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen – auch in Waldnähe nur mit schriftlicher Erlaubnis des Waldeigentümers gestattet.

Eine erhöhte Waldbrandgefahr ist insbesondere bei trockener und warmer Witterung gegeben. Unter solchen Verhältnissen fangen Waldreisig und Waldstreuauflagen besonders leicht Feuer. Von Seiten der Bezirkshauptmannschaften wird daher appelliert, bei Sonnwendfeuern, aber auch bei anderen Anlässen (z.B. beim Grillen) größte Vorsicht walten zu lassen und im Falle erhöhter Waldbrandgefahr im oder in der Nähe des Waldes gänzlich darauf zu verzichten.

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