Acht Jahre Haft für Iris-Marias Vater
Der 22-jährige Mann wurde nicht des Mordes, sondern des Quälens einer unmündigen und wehrlosen Person mit Todesfolge (Paragraf 92 Absatz 3 Strafgesetzbuch) schuldig erkannt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Oswin Lukesch bat um Bedenkzeit, Staatsanwältin Katja Wallenschewski gab vorerst keine Erklärung ab.
Der junge Mann machte bei der Urteilsverkündung einen erleichterten Eindruck. Die Frage nach Mord hatten vier Geschworene bejaht und eben so viele verneint. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als zu Gunsten des Angeklagten beantwortet. Hätte ein einziger Laienrichter mehr ebenfalls auf Mord entschieden, wäre ein Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft zum Tragen gekommen.
Die Geschworenen entschieden mit 7:1 Stimmen, der Vater habe das Kleinkind über einen längeren Zeitraum mehrfach geschlagen, kräftig geschüttelt und somit verletzt, was letztlich zum Tod des drei Monate alten Mädchen führte. Für den angenommenen Paragrafen sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis zehn Jahre Haft vor. Als erschwerend wertete das Schwurgericht (Vorsitz: Michaela Röggla-Weiss) die Hilflosigkeit des Opfers sowie die wiederholten Angriffe. Mildernd waren demgegenüber die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowie seine schwierigen familiären Verhältnisse.