Es bleibt somit bei acht Jahren Freiheitsstrafe. Der von der Verteidigung angeführte Milderungsgrund, der Mann sei bis zum Zeitpunkt der Übergriffe ein vorbildlicher Vater gewesen, bezeichnete Richter Peter Tischler als Dreistigkeit.
Es könne keine Rede davon sein, dass der 42-jährige Bosnier seiner Tochter ein vorbildlicher Vater gewesen sei, da er das Kind aus der Schule genommen und es durch den Missbrauch seelisch schwer geschädigt habe. Die Tochter habe auf Grund der Vorfälle einen Suizidversuch unternommen. Es sei geradezu zynisch, von der Verteidigung als weiteren Grund für ein milderes Urteil anzuführen, dass der Angeklagte betroffen sei.
Dem 42-jährigen Lkw-Fahrer wurde vorgeworfen, seine Tochter von Sommer 2004 bis April 2005 in seinem Lkw mitgenommen und immer wieder mit ihr den Beischlaf vollzogen zu haben. Das Kind hatte zunächst in einem Flüchtlingslager in Bosnien gelebt, dann ließen sich die Eltern scheiden. Als das Mädchen sechs Jahre alt war, wurde das Sorgerecht dem Vater zugesprochen. Der Mann nahm seine Tochter des Öfteren mit auf Tour. Auf Autobahnraststätten in ganz Europa soll es im Führerhaus des Fahrzeugs immer wieder zu sexuellen Übergriffen und mindestens 15 Mal zum Beischlaf gekommen sein.