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Abtreibungspraxis: Keine Schutzzone

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine Änderung des Vorarlberger Landessicherheitsgesetzes abgelehnt.

SPÖ und Grüne wollten analog zum Wiener Sicherheitsgesetz Schutzzonen vor sozialen oder medizinischen Einrichtungen schaffen. Ausgelöst wurde das Begehren der Opposition vom regelmäßigen Auftreten von Abtreibungsgegnern vor einer Bregenzer Abtreibungspraxis.

Mit solchen Schutzzonen soll verhindert werden, dass durch Ansprechen oder die Übergabe von Gegenständen psychischer Druck auf Frauen ausgeübt werden kann, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen haben.

Landtags-Vizepräsidentin Gabriele Nussbaumer (V) erklärte, dass die Szenerie vor der Abtreibungspraxis genau beobachtet worden sei und man die Zustände in Wien nicht mit jenen in Bregenz vergleichen könne. Eine Schutzzone, in die niemand hinein und in der nichts verteilt oder demonstriert werden dürfe, komme für die Volkspartei nicht in Frage, stellte ÖVP-Klubobmann Markus Wallner fest. Hiltraud Wieser (F) sah ebenfalls „keine Notwendigkeit, das Gesetz auf Grund eines Anlassfalles zu ändern“.

SPÖ-Klubvorsitzende Elke Sader ihrerseits betonte, dass „es nicht möglich sein soll, Menschen in sensiblen Lebenssituationen zu belästigen“. Und bei einer zusätzlichen „Bordsteinberatung“ im Vorfeld einer Abtreibung handle es sich nun einmal um eine unangemessene Belästigung. Katharina Wiesflecker (Grüne) unterstrich, dass es um den Schutz der Frauen gehe. Das Bundesgesetz greife nicht, weil sich die Abtreibungsgegner nicht besonders aggressiv verhielten.

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