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Abstimmen per Briefwahl oder Wahlkarte: So geht's

So wählt man richtig mit Briefwahl oder Wahlkarte.
So wählt man richtig mit Briefwahl oder Wahlkarte. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Neben dem klassischen Urnengang am 29. September können Wahlberechtigte ihre Stimme auch per Wahlkarte abgeben. Hier die Alternativen im Detail erklärt.

Die Stimmabgabe für die Nationalratswahl ist bereits im Gang. Mittlerweile gibt es neben der Urnenwahl am Wahlsonntag einige andere Möglichkeiten. Für all diese braucht man eine Wahlkarte. Diese kann man sofort nach Erhalt ausfüllen und per Post, Boten oder selbst der (aufgedruckten) Bezirkswahlbehörde zukommen lassen.

In Statutarstädten wie Wien sofort am Magistrat "wählen"

In Statutarstädten kann man de facto schon jetzt am Magistrat "wählen". Dort holt man die Wahlkarte am Magistrat (in Wien auf den Wahlreferaten) bei den Bezirkswahlbehörden ab - und diese können, weil sie die zuständige Wahlbehörde sind, die ausgefüllten Wahlkarten gleich wieder entgegennehmen und sicher verwahren. Allerdings sollten sie zum Ausfüllen Plätze mit Sichtschutz anbieten.

Denn der Verfassungsgerichtshof hat bei der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl auf das Gebot der sicheren Verwahrung von Wahlunterlagen durch die hiefür zuständige Wahlbehörde gepocht. Deshalb dürfen Gemeindeämter nicht mehr ausgefüllte Wahlkarten entgegennehmen. Sie sind nur für deren Ausgabe zuständig, aber nicht zur Entgegennahme und Sammlung der Briefwahlstimmen befugt.

Mehrere Alternativen zur klassischen Urnenwahl

Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten, die Stimme abzugeben. Schon vor dem 29. September kann man sie per Post aus dem In- oder Ausland schicken oder direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag dann österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben (lassen), oder, wenn man bettlägerig ist, vor einer "fliegenden Wahlbehörde" wählen.

Für jede Stimmabgabe außerhalb des "eigenen" Wahllokals ist eine Wahlkarte nötig. Die sollte man sich rasch besorgen - denn es zählen nur die Stimmen, die am 29. September um 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sind.

Die einzelnen Schritte für Brief- und Wahlkartenwahl

Wahlkarte beantragen: Schriftlich (per Brief, Karte vom Wahl-Folder, Fax, E-Mail, App "Digitales Amt", online) oder persönlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Die Identität muss nachgewiesen werden; geschieht dies nicht beim Antrag, wird die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt. Letzter Termin für den Antrag ist der Mittwoch, wenn man sich die Wahlkarte zusenden lässt - und der Freitag (12 Uhr), wenn man sie selbst oder ein Bevollmächtigter sie am Gemeindeamt (Magistratischen Bezirksamt) abholt.

Briefwählen: Partei am Stimmzettel ankreuzen, nach Wunsch je einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für Bund und Land eintragen (Listen liegen bei), einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für den Wahlkreis ankreuzen - Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert stecken, dieses zukleben, in die Wahlkarte zurücklegen - durch Unterschrift bestätigten, dass man persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat - Wahlkarte zukleben.

Postweg: Die Adresse der Bezirkswahlbehörde ist aufgedruckt, das Porto übernimmt der Bund. Die Wahlkarte muss spätestens am 28. September um 9 Uhr im Briefkasten liegen; die Post hebt ausnahmsweise am Samstag aus und liefert die Wahlkarten zeitgerecht ab.

Abgabe bei der Wahlbehörde: Schon vor dem oder am 29. Mai direkt bei der Bezirkswahlbehörde (Adresse ist aufgedruckt) - entweder persönlich oder durch eine andere Person. In Wien und Statutarstädten holt man die Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde ab - und kann sie gleich dort ausfüllen und wieder abgeben.

Urnenwahl am 29. September: Persönlich im "eigenen" Wahllokal oder in jedem beliebigen Wahllokal Österreichs - aber nur mit nicht ausgefüllter Wahlkarte. Diese wechselt man im Wahllokal gegen einen Stimmzettel. Ist die Wahlkarte ausgefüllt, kommt sie in den Topf "Briefwahl". Zu beachten ist, dass viele Wahllokale nicht bis 17 Uhr offen haben.

"Zweite Chance": Hat man die Wahlkarte nicht rechtzeitig von der Post abgeholt, kann man sie am Sonntag bei einer Gemeindewahlbehörde in der Nähe des Zustellortes bekommen - und gleich damit wählen. Wo erfährt man durch einen Anruf im Innenministerium unter 0800 202220.

Wählen im Ausland: Auch für die Briefwahl aus dem Ausland gilt Annahmeschluss Sonntag, 17.00 Uhr. Da der Postweg länger dauert, sollte man sich flott entscheiden. Im EU-Raum und in der Schweiz können die ausgefüllten Wahlkarten bis Montag, 23. September, bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder Einheit abgegeben werden. Außerhalb des EWR ist dies nur bis Freitag, 20. September, möglich.

(APA/Red)

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