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Abschiebung nur bei "besonders schweren Verbrechen" möglich

Derzeit ist eine Abschiebung erst nach einer Verurteilung möglich.
Derzeit ist eine Abschiebung erst nach einer Verurteilung möglich. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Begehen Flüchtlinge Verbrechen, wird immer der Ruf nach Abschiebung laut. Diese ist aber nur nach einer Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens und in sichere Drittstaaten möglich.

Ist das Herkunftsland nicht sicher (wie Syrien), können nur gemeingefährliche Täter abgeschoben werden.

Vorraussetzung für Abschiebung

Voraussetzung für eine Abschiebung eines asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten ist die Aberkennung des Schutzstatus. Den rechtlichen Rahmen geben die sogenannte Status-Richtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention vor – und demnach ist ein Grund für die Aberkennung die Begehung eines “besonders schweren Verbrechens”.

Was genau darunter zu verstehen ist, ist weder in den Richtlinien noch in den österreichischen Gesetzen genau erklärt, erläuterte Innenministeriums-Sprecher Christoph Pölzl. Die Definition ergibt sich aus der Judikatur. So hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass z.B. Vergewaltigung, Tötungsdelikte, Kindesmisshandlung oder bewaffneter Raub besonders schwere Verbrechen sind. Als Verbrechen gelten generell im Strafrecht vorsätzliche Handlungen, die mit mehr als dreijähriger Haft bedroht sind. Fraglich ist mit Blick auf das Asylgesetz aber zum Beispiel, ob ein schwerer Raub ohne Waffe, bei dem es zu einer schweren Verletzung kommt, ein besonders schweres Verbrechen ist.

Jedenfalls muss ein Straftäter rechtskräftig gerichtlich verurteilt sein, damit ihm der Asylstatus aberkannt werden kann – eine Anzeige allein reicht dafür nicht. Liegt das Urteil vor, führt das Bundesamt für Asylwesen das Aberkennungsverfahren durch.

Rücknahmeabkommen mit Herkunftsland

Aber auch wenn es der Schutzstatus rechtskräftig aberkannt wurde, heißt das noch nicht, dass ein Straftäter abgeschoben werden kann. Besteht kein Rücknahmeabkommen mit dem Herkunftsland, droht ihm dort Tod oder Folter oder herrscht dort (Bürger)Krieg wie etwa in Syrien, dann ist eine Abschiebung laut Flüchtlingskonvention nur möglich, wenn ein Straftäter “eine Gefahr für die Gemeinschaft” des Landes bedeutet, also gemeingefährlich ist. Ist das nicht der Fall und findet sich das Herkunftsland nicht auf der Liste der “sicheren Drittstaaten”, fällt der Betreffende nach Absitzen der Haft in den Status der “Duldung”. Damit bleibt er zwar im Lande, hat aber weder ein Aufenthaltsrecht noch Zugang zum Arbeitsmarkt.

4.661 Abschiebungen in Österreich im Vorjahr

2018 wurden laut Angaben des Innenministeriums insgesamt 5.991 Aberkennungsverfahren eingeleitet und 3.382 Entscheidungen getroffen. Diese Verfahren gibt es aber nicht nur nach Straftaten, sondern z.B. auch bei einer freiwilligen Rückkehr. Aus Österreich abgeschoben wurden im Vorjahr 4.661 Menschen (das waren um 47 Prozent mehr als 2017). Durchschnittlich 42 Prozent von ihnen waren strafrechtlich verurteilt. Die anderen zwangsweise außer Landes verbrachten waren z.B. abgewiesene Asylwerber oder illegal hier Aufhältige.

Auch Kurz drängt auf Abschiebung Straffälliger

Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) drängt darauf, dass straffällig gewordene Flüchtlinge abgeschoben werden. Dass hierfür derzeit eine schwere Straftat nötig ist, hält er für “sehr problematisch”: “Das entspricht weder dem gesunden Hausverstand, noch macht das für die österreichische Bevölkerung Sinn”, erklärte der Kanzler am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat.Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zeigte sich ebenfalls skeptisch zu der Tatsache, dass derzeit nur bei sehr schweren Verbrechen eine Rückführung möglich ist. Diese gesetzliche Regelung sollte dahin gehend geändert werden, dass bereits bei schweren oder mehreren leichten Vergehen mit Konsequenzen zu rechnen sei.

Strache spricht von “importierter” Gewalt

Laut Strache ist nicht die österreichische Gesellschaft gewalttätiger geworden. Durch politische Fehlentwicklungen mit der starken Flüchtlingsbewegung 2015 sei aber auch Gewalt “importiert” worden: “Wer zu uns gekommen ist und gewalttätig ist, soll hier nicht geschützt werden. Hier darf es keinen Täterschutz geben.” Die österreichische Bevölkerung würde es jedenfalls nicht verstehen, wenn die Regierung untätig bliebe. Auch der Kanzler betonte, dass mit den Flüchtlingen auch “viel importiert wurde, was bei uns nicht Platz haben sollte”, er nannte etwa antisemitisches Gedankengut, Gewaltbereitschaft oder mangelnden Respekt gegenüber Frauen.

Bevor Österreich Gesetze ändert, sollte man als erstes auf europäischer Ebene aktiv zu werden, so Kurz weiter, aber: “Manchmal braucht es Vorreiter, um ein Umdenken einzuleiten.” Das Thema beschäftige jedenfalls auch andere Staaten. Angesprochen auf Überlegungen, auch nach Syrien abzuschieben, meinte der ÖVP-Obmann, die Sicherheitslage in unterschiedlichen Gebieten Syriens sei unterschiedlich zu bewerten: “Aber straffällige Asylwerber müssen abgeschoben werden und zwar rasch und egal woher sie kommen.”

Der Kanzler verwies außerdem auf die Arbeit der Task Force Strafrecht und kündigte Nachschärfungen bei der Strafhöhe an. Ergebnisse sollen in Kürze präsentiert werden.

(APA/Red)

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