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Ab sofort strafen die Weißkappler in den neuen Kurzparkzonen

Die dreitägige Parkpickerl-Schonfrist ist am 4. Oktober abgelaufen.
Die dreitägige Parkpickerl-Schonfrist ist am 4. Oktober abgelaufen. ©APA
In den ersten drei Tagen der Gültigkeit der neuen Kurzparkzonen wurde nur ermahnt. Ab sofort wird aber auch gestraft. Wer dort ohne ausgefüllten Kurzparkschein oder gültiges Parkpickerl parkt, muss mit einer Strafe von 36 Euro rechnen.
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Die Blaukappler sind Geschichte. Seit dem 1. September wird die Parkraumüberwachung von den Weißkapplern erledigt, die nicht nur Strafzettel ausstellen, sondern auch Parkkrallen anlegen dürfen. Das sei allerdings nur in besonders schlimmen Fällen vorgesehen, hieß es im Vorfeld.

Keine Parkpickerl-Schonfrist mehr

Entgegen aller Ankündigungen hatte es nach dem Inkrafttreten der neuen Kurzparkzonenregelung in fünf Wiener Bezirken eine dreitägige Schonfrist in eben diesen Bezirken gegeben. Wer in diesen drei Tagen ohne Kurzparkschein oder gültiges Parkpickerl geparkt hatte, bekam vorerst keine Strafe. Diese Schonfrist ist nun abgelaufen, ab dem 4. Oktober sind die Weißkappler regulär im Einsatz und können Strafen verhängen.

Alle Informationen zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung finden Sie hier.

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