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Ab 19. Jänner nur noch befristete EU-Führerscheine

Neues Design und eine Reihe von Hightech-Sicherheitsmerkmalen, die vor Fälschung schützen: So sieht der neue EU-Scheckkartenführerschein aus. Er wird ab 19. Jänner 2013 ausgestellt und ist 15 Jahre gültig.

Das verlangt eine Richtlinie der EU. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen für die Verlängerung des Führerscheins wird es in Österreich aber keine geben, teilte Verkehrsministerin Bures mit. Die alten rosafarbenen Führerscheine und Scheckkartenführerscheine, die bisher ausgegeben wurden, bleiben jedenfalls noch bis 19. Jänner 2033 gültig. Die EU hatte empfohlen, die Verlängerung von Führerscheinen von verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen abhängig zu machen. In Österreich setzt man auf freiwillige Gesundheitschecks. Es gebe keine Belege dafür, dass Menschen ab einem gewissen Alter risikoreicher unterwegs seien.

Dreistufiger Motorrad-Schein

Mit der EU-Führerscheinnovelle wird in Österreich die Motorrad-Ausbildung zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. Der Führerschein der Klasse A1 (Motorräder bis max. 125 ccm und 15 PS) kann ab 16 Jahren erworben werden. Der Einstieg in die Klasse A2 (Motorräder bis max. 48 PS) kann mit 18 Jahren erfolgen. Die Führerscheinklasse A kann ab 20 Jahren erworben werden. Ein Direkteinstieg in die Klasse A kann frühestens mit 24 Jahren erfolgen – und nicht mehr wie bisher mit 21 Jahren. In den vergangenen Tagen hat es bereits einen Ansturm auf die Verkehrsämter wegen Neuausstellungen gegeben.

 

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