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Ab 18. November: Volksbegehren fordert bedingungsloses Grundeinkommen

Von 18. bis 25. November kann man das Volksbegehren unterzeichnen.
Von 18. bis 25. November kann man das Volksbegehren unterzeichnen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Zwischen 18. und 25. November kann ein neues Volksbegehren unterstützt werden. Es trägt den Titel "Bedingungsloses Grundeinkommen" und fordert ein ebensolches.

Ab 18. November findet ein weiteres Volksbegehren statt. Das Begehren mit dem Titel "Bedingungsloses Grundeinkommen" fordert ein ebensolches in der Höhe von 1.200 Euro pro Monat - und zwar für jeden österreichischen Staatsbürger. Angestrebt wird eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung.

Bereits 15.000 Unterstützungserklärungen

Initiiert wurde das Volksbegehren vom Grazer Peter Hofer, Verein steht keiner hinter der Initiative. Finanziert werden soll die Leistung nach Vorstellung des Initiators "über eine Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 0,94 % aller in Österreich getätigten Finanztransaktionen", wie es in der Begründung zum Volksbegehren heißt.

Laut Hofer wurden bei der Sammlung von Unterstützungserklärungen für das Einbringen des Begehrens rund 15.000 Unterschriften erzielt.

Unterschreiben zwischen 18. und 25. November möglich

Die Unterzeichnung des Begehrens selbst ist zwischen 18. und 25. November möglich. Das Volksbegehren kann per Handysignatur (online) oder persönlich in jedem Gemeindeamt und jedem Magistratischem Bezirksamt unterschrieben werden.

(APA/Red)

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